GUT ZU WISSEN !
Zuzahlungen für Arznei-, Heil- und Hilfsmittel, Krankenhausaufenthalte oder Reha unterliegen einer jährlichen Obergrenze. Diese Belastungsgrenze beträgt grundsätzlich zwei Prozent des Bruttoeinkommens aller Haushaltsmitglieder. Für Personen, die als schwerwiegend chronisch krank anerkannt sind, liegt die Grenze nur bei einem Prozent.
Zuzahlungsgrenzen: wenn die 1% Belastungsgrenze greift
Dezember 2025
In der Praxis überschneiden sich eine anerkannte Schwerbehinderung und chronische, behandlungsbedürftige Erkrankungen häufig. Dennoch gilt: Der GdB 50 allein bewirkt nicht automatisch die Anwendung der 1-Prozent-Grenze, kann aber die Anerkennung einer chronischen Erkrankung erleichtern.
Erreichen Versicherte ihre persönliche Belastungsgrenze, können sie sich für den Rest des Jahres von weiteren Zuzahlungen befreien lassen. Das führt – abhängig von Einkommen und Therapien – für Betroffene oftmals zu einer spürbaren finanziellen Entlastung.
Übergangsregel
Für bereits ausgestellte und weiterhin gültige Bescheide oder Schwerbehindertenausweise gilt Bestandsschutz. Solange sich die zugrunde liegenden Feststellungen nicht vor Ablauf ihrer Gültigkeit ändern, akzeptiert die Finanzverwaltung diese Papiernachweise weiterhin.
Quelle: www.gegen-hartz.de/news/schwerbehinderung-wichtige-nderungen-beim-behinderten-pauschbetrag-fr-2026
Wichtige Änderungen beim Behinderten-Pauschbetrag für 2026
November 2025
Bislang genügte für die Berücksichtigung des Behinderten-Pauschbetrags in der Steuererklärung ein Feststellungsbescheid oder der Schwerbehindertenausweis in Papierform.
Ab dem 1. Januar 2026 stellt die Finanzverwaltung auf ein elektronisches Mitteilungsverfahren um: Bei Erstfeststellungen und geänderten Feststellungen einer Behinderung muss die zuständige Versorgungsverwaltung die relevanten Daten verbindlich elektronisch an das Finanzamt übermitteln.
Eine eigenständige Vorlage von Papiernachweisen ist in diesen Fällen nicht mehr vorgesehen. Damit wird der Nachweis in weiten Teilen automatisiert und direkt zwischen Behörden ausgetauscht.
Ab 01.Januar 2026 gibt es für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen eine neue Regel.
Künftig gibt es die Altersrente für schwerbehinderte Menschen ohne Abschläge erst mit 65 Jahren, eine vorgezogene Inanspruchnahme ist, dann dauerhaft mit Abschlägen, frühenstens mit 62 Jahren möglich.
Anspruch auf die Altersrente für Schwerbehinderte Menschen hat, wer bei Rentenbeginn einen Grad der Behinderung von mindestens 50 nachweist und die allgemeine Wartezeit von 35 Jahren erfüllt. Eine bloße Gleichstellung reicht nicht aus.
Änderung ab 01.Januar 2026 Rente mit Schwerbehinderung
November 2025
Wer die Rente vor dem maßgeblichen Alter von 65 Jahren bezieht, hat einen festgeschriebenen Abschlag von 0,3 % je vorgezogenen Monat, maximal 10,8 % bei 3 Jahren. Dies ist eine Kürzung auf die gesamte Bezugsdauer.
Für viele Betroffene ensteht damit ein spürbares Risiko – entweder länger arbeiten oder geringere Rente hinnehmen.
Aber es gibt Möglichkeiten wie Schrittweise aussteigen oder weiterarbeiten und dadurch Rentenpunkte sichern. Man kann, zum Beispiel bei vorgezogener Altersrente unbegrenzt hinzuverdienen, ohne Kürzung der Rente, dort könnte aber eine Steuererklärung fällig werden.
Bei einer Teilrente kann man zusätzliche Entgeltpunkte aufbauen und so die spätere Rente steigern.
Es gibt Behinderungen jeglicher Art, ob sichtbar, welche meist körperlich sind oder unsichtbar, die meist geistig, psychisch oder organisch sind. Alle können das Leben einschränken.
Um diese Einschränkungen auszugleichen, kann man eine Schwerbehinderung feststellen lassen.
Schwerbehinderung jeglicher Art
Oktober 2025
Menschen mit Schwerbehinderungen, egal ob körperlich, psychisch oder kognitiv, müssen im Alltag viel organisieren und oft auch bezahlen. Das gilt für vieles, was andere nicht tun müssen. Dafür gibt es besondere Hilfen vom Staat.
Zum Beispiel Assistenz und Eingliederungshilfe über das Persönliche Budget bis hin zu Nachteilsausgleichen und steuerlichen Vorteilen.
Ziel des Sozialrechts ist die Teilhabe am Leben der Gesellschaft. Die Hilfen sollen Nachteile ausgleichen – in der Schule, in der Ausbildung, im Job, aber auch beim Wohnen, in der Freizeit und in der Mobilität.
Wichtig ist dabei der Grad der Behinderung. Diesen beantragt man beim Versorgungsamt. Das Versorgungsamt bestimmt durch Befunde und Diagnosen per Feststellungsbescheid die Höhe des Behindertengrades und die Merkzeichen.
Wir unterstützen bei den Anträgen, melden Sie sich gern bei uns!
Die Gleichstellung soll eine Behinderung ausgleichen. So dass man einem Mitarbeitendem gleichgestellt ist.
Die Gleichstellung bei der Agentur für Arbeit
August 2025
Eine Gleichstellung dient der Integration in das Arbeitsleben. Es ist ein Nachteilsausgleich aufgrund einer Behinderung am Arbeitsplatz. Sie ist an bestimmte Vorraussetzungen geknüpft. Ziel ist es, die Nachteile auf dem Arbeitsmarkt auszugleichen. Sie soll helfen, eine geeignete Beschäftigung zu finden bzw. zu behalten. Sie schützt stärker vor Kündigung. Außerdem kann man finanzielle Hilfen für einen Arbeitsplatz erhalten, welcher den besonderen Ansprüchen Rechnung trägt. Man kann Unterstützung von speziellen Fachdiensten erhalten, sowie die Förderung der Integrationsämter.
Bei einer Gleichstellung hat man aber keinen Anspruch auf Zusatzulaub, kostenlose Beförderung im Personennahverkehr oder auf eine besondere Altersrente. Man erhält auch keinen Schwerbehindertenausweis.
Das Tragen einer Sonnenblumen – Anstecknadel, Aufkleber oder Umhängeband, auch SUNFLOWER LANYARD genannt, kann ein stilles Signal sein, dass jemand möglicherweise mehr Raum und zusätzliche Unterstützung benötigt. Das Zeichen is diskret aber aus der Ferne gut sichtbar.
Die Sonnenblume - Symbol für unsichtbare Behinderungen
Juli 2025
Seit ihrer Einführung im Jahre 2016 hat die Sonnenblume als internationales Symbol für unsichtbare Behinderungen zunehmend an Bedeutung gewonnen.
Sie steht für Inklusion, Verständnis und Unterstützung von Menschen, deren Behinderungen nicht auf den ersten Blick sichtbar sind.
Unsichtbare Behinderungen umfassen eine Reihe von gesundheitlichen Bedingungen, welche nicht sofort erkennbar sind. Dazu gehören zum Beispiel:
– chronische Schmerzen
– Autismus Spektrum Störungen – psychische Erkrankungen wie Depressionen oder Angst- und Panikstörungen – neurologische Erkrankungen wie Multiple Sklerose oder Epilepsie – Hör – oder Sehbehinderungen, die nicht offensichtlich
sind.
Das Sonnenblumensymbol wurde bereits in vielen Ländern eingeführt. Die teilnehmenden Unternehmen kommen aus den unterschiedlichstens Bereichen, wie zum Beispiel dem Einzelhandel und dem Tourismus. Mehr als 200 Flughäfen weltweit sind Teil der Initiative und unterstützen Menschen, welche das Umhängeband mit der Sonnenblume tragen. In Deutschland bieten die Flughäfen Berlin und Hamburg das Band an.
Juni 2025
Die von der Stiftung Leben pur entwickelte Anwendung bietet eine zuverlässige digitale Orientierungshilfe für Menschen mit schweren und mehrfachen Behinderungen. Sie macht es möglich „Toiletten für alle“ unterwegs schnell und zuverlässig zu finden, sich über Projektneuigkeiten zu informieren und defekte oder neue Standorte zu melden. Die App ist einfach zu bedienen, inklusiv gestaltet, bundesweit nutzbar – und ab sofort kostenlos für iOS und Android erhältlich.
Die „Toiletten für alle“-App steht jetzt kostenfrei zu Download bereit.
Die App bündelt alle Informationen der Website in digitaler Form – übersichtlich, kompakt und leicht zugänglich. Nutzerinnen und Nutzer können gezielt nach „Toiletten für alle“ in ihrer Umgebung suchen und erhalten verlässliche Angaben zu Ausstattung, Zugänglichkeit und Öffnungszeiten. Fehlende Standorte oder defekte Einrichtungen lassen sich direkt in der App melden. Zusätzlich informiert die Anwendung über aktuelle Entwicklungen im Projekt und listet bundesweit Veranstaltungen, bei denen eine mobile „Toilette für alle“ verfügbar ist.
Schwerbehinderung: Pauschbetrag 2025
Februar 2025
Pauschbeträge für Menschen mit Behinderungen werden als Freibeträge vom zu versteuernden Einkommen abgezogen. Alle Menschen, die einen Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 20 haben, erhalten ihn.
Der Pauschbetrag richtet sich nach dem Grad der Behinderung. Er beginnt beim : GdB 20 mit 384 Euro pro Jahr, liegt beim GdB 30 bei 620 Euro, beim GdB 40 bei 860 Euro, beim GdB 50 bei 1.140 Euro, beim GdB 60 bei 1.440 Euro beim GdB 70 bei 1.780 Euro, beim GdB 80 auf 2.120 Euro, beim GdB 90 auf 2.460 Euro und endet schießlich beim GdB 100 bei 2.840 Euro.
Unabhängig vom Grad der Behinderung gibt es bei den Merkzeichen H, Bl und Tbl , sowie einem Pflegegrad 4 oder 5 einen Pauschbetrag von 7.400 Euro.
Der Pauschbetrag soll Mehrkosten ausgleichen, die die Betroffenen durch ihre Behinderung haben.
kostenlose Pflegebox schon ab Pflegegrad 1
Februar 2025
Wussten Sie schon, dass Menschen schon mit dem Pflegegrad 1 einen gesetzlichen Anspruch auf eine kostenlose Pflegebox mit Hilfsmitteln, wie zum Beispiel Desinfektionsmitteln, Einmalhandschuhen oder medizinischen Masken, haben!
Die kostenlose individuell, nach Ihren Bedürfnissen zusammengestellte Pflegebox im Wert von 42 € wird monatlich von Ihrer Pflegekasse übernommen.
Sie suchen sich nur einen Anbieter und stellen sich Ihre Pflegebox über ein Formular zusammen. Der Anbieter kümmert sich um die kostenfreie Lieferung und Abrechnung mit der Pflegekasse.
Erhöhung in der Pflege 2025
Januar 2025
Folgend haben wir für Sie eine Übersicht zusammengestellt, welche Ihnen die Erhöhungen in der Pflege darstellt.
Zum einen haben wir die Erhöhung des Pflegegeldes, die Erhöhung der Pflegesachleistungen und die Erhöhung der Tages-& Nachtpflege.
Pflegegrad Pflegesachleistung
Pflegegrad Höhe 2024 Höhe 2025 Pflegegrad Höhe 2024 Höhe 2025 PG 1 / / PG 1 / / PG 2 332 € 347 € PG 2 761 € 796 € PG 3 573 € 599 € PG 3 1432 € 1497 € PG 4 765 € 800 € PG 4 1778 € 1859 € PG 5 947 € 990 € PG 5 2200 € 2299 €
Tages- & Nachtpflege
Pflegegrad Höhe 2024 Höhe 2025 PG 1 / / PG 2 689 € 721 € PG 3 1298 € 1357 € PG 4 1612 € 1685 € PG 5 1995 € 2085 €
Weiter haben wir die Erhöhung vom Entlastungsbeitrag, die Erhöhung der Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sowie den Zuschuss der Wohnraumanpassung im Pfllegegrad 1 – 5.
weitere Pflegeleistungen Höhe 2024 Höhe 2025 Entlastungsbeitrag 125 € 131 € Pflegehilfsmittel z. Verbrauch 40 € 42 € Zuschuss Wohnraumanpassung 4000 € 4180 € pro Maßnahme
Die Verhinderungspflege wird von 1612,- € auf 1685,-€ erhöht und die Kurzzeitpflege von 1774,- € auf 1854,- €. Ab Juli diesen Jahres werden, ab Pflegegrad 2 – 5 , die Budgets der Verhinderungspflege und der Kurzzeitpflege zu einem gemeinsamen Jahresbudget in Höhe von 3539 Euro zusammengelegt. Dieses Budget ist dann flexibel einsetzbar.
Schwerbehinderung kann sich aus Kombination einzelner GdB ergeben
März 2024
Wenn kranke Menschen unter mehreren Behinderungen leiden, kann aus den einzelnen Graden der Behinderung (GdB) eine Gesamt-GdB gebildet werden. Die dem Sozialgericht Aurich vorliegende Frage war, ob zwei GdB von 30 eine Schwerbehinderung mit einem Gesamt-GdB 50 bilden können?
Es ging um die Frage, ob der Kläger bei mehreren Einzel-GdB, eine Höherstufung auf 50 beanspruchen kann. Dann läge eine Schwerbehinderung vor – u.a. mit der Möglichkeit, zwei Jahre früher ohne Abzüge Rente beanspruchen zu können.
Die Begründung des Gerichts: Bei mehreren Beeinträchtigungen der Teilhabe des Lebens in der Gesellschaft werden die Funktionsbeeinträchtigungen in ihrer Gesamtheit festgestellt. Und zwar unter Berücksichtigung der wechselseitigen Beziehungen. Beim Kläger können die einzelnen Einschränkungen daher in ihren Gesamtauswirkungen mit einer Schwerbehinderung gleichgesetzt werden.
Damit zeigt sich wieder, dass ein höherer GdB in der Regel vor den Gerichten zu erreichen ist. Da die Versorgungsämter meistens bei ihrer Feststellung bleiben, führt die unabhängige Prüfung hingegen zu einer Erhöhung und dem Ziel der meisten Kläger, die Schwerbehinderteneigenschaft zuerkannt zu bekommen. Natürlich ist jeder Fall ein Einzelfall, doch die Runde zum Gericht lohnt sich meist.
Quelle: Sozialgericht Aurich, Urteil vom 04.05.2022, Az. S 4 SB 154/21
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Juli 2022
In den Zeiten der Coronapandemie wurden in der Pflege einige Sonderregelungen aufgestellt. Man kann den Entlastungsbeitrag von 125,-€ flexibler nutzen.
Es gibt einen erhöhten Zuschuss für Pflegehilfsmittel, einen Lohnersatz bei kurzzeitiger Arbeitsverhinderung und eine leichtere Arbeitszeitkürzung bei Familienpflegezeiten.
Betreuungs- und Entlastungsleistungen
Personen mit Pflegegrad 1 können die Entlastungsleistung von monatlich
125 Euro flexibler nutzen, z. B. für eine stundenweise Seniorenbetreuung.
Die im Jahr 2021 nicht verbrauchten und daher angesparten Entlastungsbeträge können in den Zeitraum bis zum 31.12.2022 übertragen werden.
Erhöhter Zuschuss für Pflegehilfsmittel bis zum 31.12.2022
Mit Pflegegrad steht Ihnen aktuell ein erhöhter Zuschuss von 40 Euro für Pflegehilfsmittel, wie z. B. Mundschutz und Desinfektionsmittel, zu.
Dabei ist das Kaufdatum für die Erstattung ausschlaggebend.
Lohnersatz bei kurzzeitiger Arbeitsverhinderung
Arbeitnehmende können sich 20 Tage freistellen lassen, um die Pflege eines Angehörigen zu organisieren. Das Pflegeunterstützungsgeld dient dabei als Lohnersatz.
Teilzeit durch Familienpflegezeit
Aktuell dürfen pflegende Angehörige ihre Arbeitszeit durch Familienpflegezeit kurzfristig und flexibler reduzieren. Lohneinbußen können Betroffene mit einem Darlehen ausgleichen.
Inklusionsberater Sachsen EUTB
c/o Auto-Union Chemnitz e.V.
Wiesenufer 8, 09123 Chemnitz