Wörterbuch
A
Assistenz
Eine Assistenz in der Eingliederungshilfe unterstützt Menschen mit Behinderung dabei, ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu führen, indem sie bei der Bewältigung alltäglicher Aufgaben hilft, ohne die Person zu ersetzen. Zu den Aufgaben gehören die Hilfe bei der Haushaltsführung, der Tagesstrukturierung, der Freizeitgestaltung und der Gesundheitsvorsorge. Zudem unterstützen sie bei der Arbeit und Ausbildung sowie bei der Gestaltung sozialer Kontakte und der persönlichen Lebensplanung.
Assistenzleistungen
Assistenzleistungen unterstützen Menschen mit Behinderungen dabei, ein selbstbestimmtes Leben zu führen, indem sie bei alltäglichen Aufgaben, der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und der persönlichen Lebensplanung helfen. Die Unterstützung kann je nach Bedarf von der Begleitung bis zur vollständigen Übernahme von Tätigkeiten reichen, beispielsweise im Haushalt, bei der Körperpflege, in der Freizeit, im Bildungs- und im Berufsbereich. Die Leistungen können als Dienstleistung (Sachleistung) oder als „Persönliches Budget“ in Form von Geldleistungen bezogen werden, um die Assistenz selbst zu organisieren.
Arbeitsassistenz
Eine Arbeitsassistenz unterstützt Menschen mit Behinderung dabei, ihre Arbei zu erledigen, indem sie behinderteungsbedingte Nachteile ausgleicht, ohne die Kernarbeit zu übernehmen. Typische Aufgaben können das Anreichen von Werkzeugen, das Vorlesen von Texten oder das Übersetzen in Gebärdensprache sein. Darüber hinaus berät und begleitet sie bei der Jobsuche, der Einarbeitung und der Sicherung eines bestehenden Arbeitsplatzes und unterstützt Arbeitgeber bei der Gestaltung eines passenden Arbeitsumfeldes.
B
Barrierefreiheit
Barrierefreiheit heißt, dass Gebäude und öffentliche Plätze, Arbeitsstätten und Wohnungen, Verkehrsmittel und Gebrauchsgegenstände, Dienstleistungen, Kommunikationsmittel und Freizeitangebote so gestaltet werden, dass sie für alle ohne fremde Hilfe zugänglich sind.
Bedarfsermittlung
Die Bedarfsermittlung in der Eingliederungshilfe ist ein Prozess, bei dem der individuelle Unterstützungsbedarf eines Menschen mit Behinderung festgestellt wird. Dieser Prozess ist ein zentraler Schritt des Gesamtplanverfahrens nach dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) und basiert auf der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF). Dabei werden die Wünsche, Ziele und Lebensvorstellungen der Person selbst ermittelt, um einen passgenauen, individuellen Leistungsplan zu erstellen.
Behindertengleichstellungsgesetz – BGG
Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) ist ein Bundesgesetz, das die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen regelt und Benachteiligung verhindern soll. Es verpflichtet Behörden des Bundes und Ämter, die Bundesrecht ausführen, zur Barrierefreiheit in ihren Einrichtungen, beispielsweise bei Gebäuden und Online-Angeboten. Wesentliche Ziele sind die Beseitigung von Benachteiligungen, die Gewährleistung der gleichberechtigten Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen.
Behinderung
Eine Behinderung beschreibt eine langfristige , mindestens 6 Monate anhaltende, körperliche, seelische, geistige Benachteiligung oder Sinnesbeeinträchtigung, die die Teilhabe an der Gesellschaft erschwert. Der Begriff „Behinderung“ betont durch das soziale Modell der Behinderung stärker die Wechselwirkung der Beeinträchtigung mit gesellschaftlichen Barrieren. Die bevorzugte und respektvollere Bezeichnung ist „Menschen mit Behinderung“.
E
Eingliederungshilfe
Die Eingliederungshilfe ist eine Sozialleistung, die Menschen mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohten Menschen hilft, gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen und ein selbstbstimmtes Leben zu führen. Sie unterstützt durch Leistungen wie Schulbegleitung, Hilfsmittel, Unterstützung beim Wohnen oder bei der Arbeit. Zuständig ist die Eingliederungshilfe nur, wenn andere Leistungsträger wie die Kranken- oder Rentenversicherung nicht vorrangig zuständig sind.
Empowerment
Empwoerment bedeutet wörtlich „Selbstermächtigung“ oder „Befähigung“ und beschreibt einen Prozess, bei dem Menschen oder Gemeinschaften gestärkt werden, um mehr Kontrolle über ihr Leben zu erlangen und ihre eigenen Entscheidungen zu treffen. Es zielt darauf ab, Selbstvertrauen aufzubauen, die eigenen Stärken zu erkennen und Fähigkeiten zu entwickeln, um selbstständig und selbstbestimmt handeln zu können. Der Begriff stammt ursprünglich aus der Sozialarbeit und Psychologie und findet heute in vielen Bereichen wie der Gesundheitsförderung, Jugendhilfe und Unternehmensorganisation Anwendung.
Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung – EUTB®
G
GdB – Grad der Behinderung
GdB steht für Grad der Behinderung und ist eine Maßeinheit, die den Schweregrad einer Behinderung angibt. Er wird in Zehnerschritten von 20 bis 100 festgelegt und beziffert die körperlichen, geistigen, seelischen und sozialen Auswirkungen einer Beeinträchtigung im Alltag. Ein GdB von mindestens 50 definiert eine Schwerbehinderung. Der GdB muss bei der zuständigen Behörde (Versorgungsamt oder Amt für soziale Angelegenheiten) beantragt werden, um offiziell anerkannt zu werden. Der GdB wird nicht einfach nach Diagnosen vergeben, sondern nach den tatsächlich vorliegenden Einschränkungen im täglichen Leben. Ein anerkannter GdB kann zu verschiedenen Nachteilsausgleichen führen, welche vom Grad der Behinderung abhängt, wie zum Beispiel steuerlichen Vorteilen oder der Möglichkeit, einen Schwerbehindertenausweis zu erhalten, wenn der GdB bei mindestens 50 liegt.
H
Hilfsmittel
I
ICF / ICD
Inklusionsberater Sachsen EUTB
c/o Auto-Union Chemnitz e.V.
Wiesenufer 8, 09123 Chemnitz