Wörterbuch

ABCDEFGHIJKLMNOPQRSTUVWZ

A

Agentur für Arbeit

Die Agentur für Arbeit, die korrekte Bezeichnung ist Bundesagentur für Arbeit (BA), ist die zentrale Dienstleisterin für den deutschen Arbeitsmarkt. Sie ist eine Behörde, die Menschen und Unternehmen zusammenbringt, indem sie Arbeits- und Ausbildungsplätze vermittelt, Arbeits- und Berufsberatung anbietet, die berufliche Aus- und Weiterbildung fördert und Arbeitslosengeld auszahlt. Die Bundesagentur für Arbeit besteht aus einem bundesweiten Netz von Agenturen für Arbeit und Geschäftsstellen sowie weiteren Einrichtungen wie Familienkassen und Berufsinformationszentren (BIZ). Die Agentur für Arbeit kümmert sich um die Leistungen für Arbeitsuchende, die einen Beitrag in die Arbeitslosenversicherung gezahlt haben, wie das Arbeitslosengeld.

Die Reha-Abteilung der Agentur für Arbeit ist eine spezielle Abteilung, die Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen oder Behinderungen unterstützt, wieder ins Arbeitsleben zurückzukehren oder eine Ausbildung zu finden.
 
 
Amtsärztliches Gutachten
 
Ein amtsärztliches Gutachten ist eine medizinische Beurteilung des Gesundheitszustandes einer Person durch einen Amtsarzt, die als Grundlage für Entscheidungen von Behörden oder Gerichten dient. Es beurteilt die gesundheitliche Eignung für bestimmte Zwecke, wie die Übernahme in ein Beamtenverhältnis, die Fähigkeit, eine Prüfung abzulegen, oder die Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs. Das Gutachten kann auch die Dienstunfähigkeit oder die Notwendigkeit einer bestimmten Behandlung feststellen.
 
Andere Leistungsanbieter
Andere Leistungsanbieter (aLA) sind Einrichtungen, die Menschen mit Behinderungen, die eigentlich einen Anspruch auf eine Werkstatt (WfbM) haben, Alternativen zur beruflichen Bildung und Beschäftigung bieten. Sie ermöglichen eine Teilhabe am Arbeitsleben oft in engerer Kooperation mit dem ersten Arbeitsmarkt.
Wichtige Fakten zu Anderen Leistungsanbietern:
 
  • Rechtlicher Rahmen: Sie basieren auf dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) und § 60 SGB IX.
  • Zielgruppe: Menschen mit Behinderungen, die nicht, noch nicht oder nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können.
  • Unterschied zur WfbM: Im Gegensatz zu Werkstätten haben aLA keine Aufnahmepflicht, müssen nicht zwingend den Berufsbildungs- und Arbeitsbereich gleichzeitig anbieten und unterliegen geringeren regulatorischen Anforderungen.
  • Arbeitsverhältnis: Die Beschäftigten haben einen ähnlichen rechtlichen Status wie in einer Werkstatt (arbeitnehmerähnliches Verhältnis), arbeiten aber oft in normalen Betrieben (Betriebsintegrierte Arbeitsplätze).
  • Beispiele: Bildungsträger, soziale Einrichtungen oder spezialisierte Unternehmen, die als Brücke zum ersten Arbeitsmarkt fungieren.
Die Teilhabe bei einem anderen Leistungsanbieter ist für die Betroffenen freiwillig und stellt eine Alternative zur klassischen Werkstatt dar, um die berufliche Inklusion zu fördern.
 
Assistenz

Eine Assistenz in der Eingliederungshilfe unterstützt Menschen mit Behinderung dabei, ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu führen, indem sie bei der Bewältigung alltäglicher Aufgaben hilft, ohne die Person zu ersetzenZu den Aufgaben gehören die Hilfe bei der Haushaltsführung, der Tagesstrukturierung, der Freizeitgestaltung und der Gesundheitsvorsorge. Zudem unterstützen sie bei der Arbeit und Ausbildung sowie bei der Gestaltung sozialer Kontakte und der persönlichen Lebensplanung. 

Assistenzleistungen

Assistenzleistungen unterstützen Menschen mit Behinderungen dabei, ein selbstbestimmtes Leben zu führen, indem sie bei alltäglichen Aufgaben, der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und der persönlichen Lebensplanung helfen. Die Unterstützung kann je nach Bedarf von der Begleitung bis zur vollständigen Übernahme von Tätigkeiten reichen, beispielsweise im Haushalt, bei der Körperpflege, in der Freizeit, im Bildungs- und im Berufsbereich. Die Leistungen können als Dienstleistung (Sachleistung) oder als „Persönliches Budget“ in Form von Geldleistungen bezogen werden, um die Assistenz selbst zu organisieren. 

Arbeitsassistenz

Eine Arbeitsassistenz unterstützt Menschen mit Behinderung dabei, ihre Arbei zu erledigen, indem sie behinderteungsbedingte Nachteile ausgleicht, ohne die Kernarbeit zu übernehmen. Typische Aufgaben können das Anreichen von Werkzeugen, das Vorlesen von Texten oder das Übersetzen in Gebärdensprache sein. Darüber hinaus berät und begleitet sie bei der Jobsuche, der Einarbeitung und der Sicherung eines bestehenden Arbeitsplatzes und unterstützt Arbeitgeber bei der Gestaltung eines passenden Arbeitsumfeldes. 

B

Barrierefreiheit

Barrierefreiheit heißt, dass Gebäude und öffentliche Plätze, Arbeitsstätten und Wohnungen, Verkehrsmittel und Gebrauchsgegenstände, Dienstleistungen, Kommunikationsmittel und Freizeitangebote so gestaltet werden, dass sie für alle ohne fremde Hilfe zugänglich sind.

Bedarfserkennung

Die Bedarfserkennung ist der erste Schritt im Rehabilitationsprozess, der dazu dient, einen möglichen Unterstützungs- oder Teilhabebedarf frühzeitig zu erkennen. Es geht darum, eine drohende Behinderung oder den Bedarf an Leistungen zur Teilhabe zu identifizieren, um frühzeitig handeln zu können, wie zum Beispiel durch medizinische Reha- Maßnahmen, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben oder Bildung. An diesem Prozess sind nicht nur Rehabilitationsträger beteiligt, sondern auch die betroffene Person selbst, Angehörige, Ärzte oder Arbeitgeber.

Bedarfsermittlung

Die Bedarfsermittlung in der Eingliederungshilfe ist ein Prozess, bei dem der individuelle Unterstützungsbedarf eines Menschen mit Behinderung festgestellt wird. Dieser Prozess ist ein zentraler Schritt des Gesamtplanverfahrens nach dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) und basiert auf der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF). Dabei werden die Wünsche, Ziele und Lebensvorstellungen der Person selbst ermittelt, um einen passgenauen, individuellen Leistungsplan zu erstellen. 

Behindertengleichstellungsgesetz – BGG

Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) ist ein Bundesgesetz, das die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen regelt und Benachteiligung verhindern soll. Es verpflichtet Behörden des Bundes und Ämter, die Bundesrecht ausführen, zur Barrierefreiheit in ihren Einrichtungen, beispielsweise bei Gebäuden und Online-Angeboten. Wesentliche Ziele sind die Beseitigung von Benachteiligungen, die Gewährleistung der gleichberechtigten Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen. 

Behinderten – Pauschbetrag

Der Behinderten-Pauschbetrag ist ein steuerlicher Freibetrag in Deutschland, der Menschen mit Behinderung ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 20 zusteht. Er dient dem Ausgleich behinderungsbedingter Mehrkosten (z.B. für Pflege, Wäsche) ohne Einzelnachweis. Die Höhe ist gestaffelt nach GdB und Merkzeichen, beträgt seit 2021 jährlich 384 € bis zu 7.400 €.
Wichtige Fakten zum Behinderten – Pauschbetrag:
  • Voraussetzungen: Ein gültiger Behindertenausweis oder Bescheid des Versorgungsamtes/Pflegegrades ist erforderlich.
  • Beantragung: Die Beantragung erfolgt über die Einkommensteuererklärung (Anlage Außergewöhnliche Belastungen) oder als Lohnsteuerermäßigung beim Arbeitgeber.
  • Alternative: Liegen die tatsächlichen Kosten deutlich über dem Pauschbetrag, können diese statt der Pauschale als außergewöhnliche Belastung angesetzt werden.
  • Kinder: Eltern können den Pauschbetrag für ihr behindertes Kind übertragen lassen, wenn sie keine eigenen Kosten geltend machen.
Der Pauschbetrag vereinfacht die steuerliche Geltendmachung, da typische, schwer nachweisbare Mehraufwendungen pauschal abgegolten werden.
 

Behinderung

Eine Behinderung beschreibt eine langfristige , mindestens 6 Monate anhaltende,  körperliche, seelische, geistige Benachteiligung oder Sinnesbeeinträchtigung, die die Teilhabe an der Gesellschaft erschwert. Der Begriff „Behinderung“ betont durch das soziale Modell der Behinderung stärker die Wechselwirkung der Beeinträchtigung mit gesellschaftlichen Barrieren. Die bevorzugte und respektvollere Bezeichnung ist „Menschen mit Behinderung“.

Belastungserprobung
 
Eine Belastungserprobung ist eine medizinisch – berufliche Rehabilitationsmaßnahme, die nach längerer Krankheit oder Unfällen die körperliche, geistige uns psychische Belastbarkeit für den Beruf prüft. Sie dient dazu, festzustellen, ob eine Rückkehr an den Arbeitsplatz möglich ist oder neue berufliche Perspektiven nötig sind.
Hier sind die wichtigsten Aspekte:
  • Ziel: Reale Einschätzung der Leistungsfähigkeit, um den Wiedereinstieg ins Arbeitsleben (z. B. durch Stufenweise Wiedereingliederung) zu planen.
  • Inhalt: Praktische Arbeitserprobung und Tests zu Ausdauer, Konzentration und sozialen Kompetenzen.
  • Dauer: Oft Teil einer Phase-II-Rehabilitation oder ein kürzerer, intensiver Check, häufig durchgeführt in Berufsförderungswerken oder spezialisierten Einrichtungen.
    Ergebnis: Ein Abschlussbericht liefert Empfehlungen für den weiteren beruflichen Weg.
Die Maßnahme hilft dabei, die Arbeitsbelastung schrittweise zu steigern und eine Überlastung nach der Wiedereingliederung zu vermeiden.
 
Benachteiligtenförderung
 
Benachteiligtenförderung ist ein Sammelbegriff für pädagogische und berufliche Maßnahmen, die junge Menschen beim Übergang von der Schule in die Arbeitswelt unterstützen. Sie richtet sich an Jugendliche mit individuellem Förderbedarf oder sozial benachteiligten Hintergründen, um deren Chancen auf eine Berufsausbildung und gesetzliche Teilhabe zu erhöhen.
Hier sind die wichtigsten Aspekte:
  • Zielgruppe: Jugendliche ohne Schulabschluss, mit schlechten Zeugnissen, Migrationshintergrund, sozialen Schwierigkeiten oder körperlichen Einschränkungen.
  • Inhalte: Die Förderung verbindet sozial- und berufspädagogische Ansätze, oft inkl. Berufsberatung, Nachhilfe und sozialpädagogischer Betreuung.
  • Maßnahmen: Dazu zählen ausbildungsbegleitende Hilfen (abH), außerbetriebliche Ausbildung (BaE) und die Assistierte Ausbildung (AsA).
  • Träger: Die Förderung wird hauptsächlich durch die Agentur für Arbeit finanziert und umgesetzt.
  • Ziel: Die erfolgreiche Integration in eine reguläre betriebliche Ausbildung und den ersten Arbeitsmarkt
 
Berufliche Rehabilitation
 
Eine berufliche Rehabilitation ( auch Leistungen zu Teilhabe am Arbeitsleben – LTA) ist eine Maßnahme für Menschen, die aufgrund von Krankheit, Unfall oder Behinderung ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Ziel ist es, die Erwerbsfähigkeit zu erhalten, anzupassen oder wiederherzustellen, um eine dauerhafte Rückkehr in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen.
Wichtige Aspekte der beruflichen Reha:
  • Maßnahmen: Dazu gehören Berufsfindungen, Anpassungsqualifizierungen, Umschulungen, Weiterbildungen sowie Hilfen zur Arbeitsplatzsuche.
  • Ziele: Erhalt des Arbeitsplatzes, Umschulung auf einen neuen Beruf oder Integration in den ersten Arbeitsmarkt.
  • Träger:Je nach Ursache sind Rentenversicherung, Bundesagentur für Arbeit, Unfallversicherung oder Träger der Eingliederungshilfe zuständig.
  • Einrichtungen: Durchführung oft in Berufsförderungswerken (BFW) oder Berufsbildungswerken (BBW).
  • Voraussetzungen: Eine unfall- oder krankheitsbedingte Einschränkung der Arbeitsfähigkeit, die eine spezielle Förderung erfordert.

Berufliche Reha umfasst auch Unterstützung für Arbeitgeber, etwa durch technische Arbeitshilfen oder Eingliederungszuschüsse.

Berufsbildungsbereich ( BBB)

Der Berufsbildungsbereich ( BBB) ist eine Abteilung der Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM), die Menschen mit Behiderung auf  das Berufsleben vorbereitet. Über einen Zeitraum von meist zwei Jahren werden Arbeitspraktiken, soziale Kompetenzen und fachliche Kenntnisse vermittelt, um die Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen, oft mit dem Ziel des Übergangs auf den allgemeinen Arbeitsmarkt oder in den Arbeitsbereich der WfbM.

Kernaspekte:

  • Dauer & Ziel: Nach einem ca. 3-monatigen Eingangsverfahren dauert der BBB in der Regel 2 Jahre. Er dient der Qualifizierung, Förderung der Persönlichkeit und Feststellung der Leistungsfähigkeit.
  • Inhalte: Die Bildung ist praxisorientiert und umfasst Arbeitsplatz-Erprobungen in verschiedenen Abteilungen (z.B. Metall, Holz, Gartenbau, Hauswirtschaft).
  • Förderung: Teilnehmer erhalten einen individuellen Bildungsplan, persönliche Bildungsbegleiter sowie Unterstützung bei Praktika, auch auf dem ersten Arbeitsmarkt.
  • Zielgruppe: Menschen, die aufgrund ihrer Behinderung (noch) nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können.

Der BBB ist eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben, um berufliche Potenziale zu entwickeln.

Berufsbildungswerk (BBW)

Ein Berufsbildungswerk (BBW) ist eine spezialisierte Einrichtung der beruflichen Rehabilitation für junge Menschen mit Behinderungen oder Förderbedarf. Es ermöglicht eine Erstausbildung oder Berufsvorbereitung, oft mit Internat, um den Einstieg in dn Arbeitsmarkt zu erleichtern. BBWs bieten eine barrierefreie Ausbildung in über 240 Berufen mit individueller sozialpädagogischer und psychologischer Betreuung.

Kernmerkmale und Aufgaben eines BBW:

  • Zielgruppe: Jugendliche und junge Erwachsene, die aufgrund ihrer Behinderung (körperlich, psychisch, lernbezogen) besondere Hilfen benötigen.
  • Ausbildung & Vorbereitung: Anerkannte Ausbildungsberufe (viele Ausbildungsberufe im Handwerk, IT, Büro, Lager) sowie Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB).
  • Ganzheitlicher Ansatz: Die Einrichtungen umfassen meist Ausbildungswerkstätten, Berufsschulen, Internate und medizinisch-psychologische Dienste unter einem Dach.
  • Inklusion: Ziel ist die Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt.
  • Finanzierung: Die Kosten werden in der Regel von der Bundesagentur für Arbeit, der Renten- oder Unfallversicherung getragen.
  • Zugang: Für den Besuch ist meist ein festgestellter Rehastatus notwendig, die Zuweisung erfolgt über die Reha-Berater der Agentur für Arbeit.

Besonderer Förderbedarf

Jugendliche, die mehr Unterstützung brauchen als andere, haben beim Übergang von der Schule in den Beruf ein Recht auf besondere Hilfe. Diese Unterstützung soll sicherstellen, dass sie in allgemeinbildenden und beruflichen Schulen gut gefördert werden.

Es gibt verschiedene Angebote, die dabei helfen:

  • überhaupt eine Berufsausbildung zu beginnen,
  • eine laufende Ausbildung fortzusetzen und erfolgreich abzuschließen,
  • nach einem Abbruch einer Ausbildung wieder einzusteigen,
  • nach einer abgeschlossenen Ausbildung eine Arbeitsstelle zu finden und zu behalten.

Wann genau ein „besonderer Förderbedarf“ vorliegt, steht in den Schulgesetzen der Bundesländer sowie im SGB III, SGB VIII, SGB IX und SGB XII.

Der besondere Förderbedarf wird immer für einen bestimmten Bereich festgestellt, zum Beispiel:

  • in der Schule,
  • in der Jugendberufshilfe,
  • durch andere zuständige Stellen wie Jugendamt oder Agentur für Arbeit.

Je nach Bereich gibt es unterschiedliche Fördermöglichkeiten. Wird zum Beispiel in der Schule ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt, heißt das nicht automatisch, dass der Jugendliche auch in anderen Bereichen – etwa in der Jugendberufshilfe – Anspruch auf zusätzliche sozialpädagogische Hilfen hat. Alle staatlichen Hilfen, die Jugendliche mit besonderem Förderbedarf beim Einstieg in Ausbildung und Beruf unterstützen, fasst man unter dem Begriff „Benachteiligtenförderung“ zusammen.

Betriebliches Eingliederungsmanagement ( BEM)

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement ( BEM) in Sachsen ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Verfahren ( §167 Abs.2SGB IX), das Arbeitnehmern hilft, nach längeer Krankheit ( mehr als 6 Wochen) wedr sicher an den Arbeitsplatz zurückzukehren. Ziele sind die Überwindung von Arbeitsunfähigkeit, Vorbeugung erneuter Ausfälle und der Erhalt des Arbeitsplatzes durch individuelle Maßnahmen.
Wichtige Aspekte des BEM in Sachsen:
  • Pflicht für Arbeitgeber: Arbeitgeber in Sachsen müssen allen Mitarbeitern, die innerhalb von 12 Monaten länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig waren, ein BEM anbieten.
  • Freiwilligkeit: Die Teilnahme am BEM ist für Beschäftigte freiwillig.
  • Zielsetzung: Ziel ist es, gemeinsam mit dem Arbeitnehmer Lösungen zu entwickeln, um die Gesundheit zu fördern, Arbeitsunfähigkeitszeiten zu reduzieren und eine erneute Erkrankung zu verhindern.
  • Maßnahmen: Mögliche Maßnahmen umfassen Arbeitsplatzanpassungen (z.B. ergonomische Stühle), Arbeitszeitveränderungen, stufenweise Wiedereingliederung (Hamburger Modell) oder Weiterbildungen.
  • Ablauf: Nach der Identifikation der Fehltage wird ein Gespräch mit dem Arbeitnehmer, dem Arbeitgeber und ggf. dem Betriebs-/Personalrat geführt, um Ursachen zu klären und Maßnahmen zu planen.
  • Sonderfall Sachsen: In Schulen in Sachsen ist das BEM als Teil der Fürsorgepflicht durch Dienstvereinbarungen zwischen dem Kultusministerium und dem Personalrat geregelt.
Das BEM fördert ein gesundes Arbeitsklima, senkt Entgeltfortzahlungskosten und hilft, wertvolle Fachkräfte langfristig zu binden.
 

Bundesteilhabegesetz – BTHG

Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) ist ein Gesetz, das die Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen stärken soll. Es wurde in vier Stufen zwischen 2017 und 2023 umgesetzt und sieht unter anderem vor, dass Menschen mit Behinderungen mehr von ihrem Einkommen und Vermögen behalten dürfen, wenn sie Eingliederungshilfe beziehen. Wichtige Ziele sind zudem die Entlastung der Kommunen und eine stärkere Ausrichtung der Leistungen an den individuellen Bedürfnissen der Betroffenen.

Budget für Arbeit
Das „Budget für Arbeit“ ist eine Leistung der Eingliederungshilfe, die Menschen mit Behinderungen eine Alternative zur Beschäftigung in Werkstätten bietet, indem sie die Integration auf den allgemeinen Arbeitsmarkt fördert. Es besteht aus einem Lohnkostenzuschuss für Arbeitgeber (bis zu 75% des Lohns) und Unterstützungsleistungen wie Anleitung und Begleitung für den Beschäftigten. Diese Leistung soll den Übergang auf den regulären Arbeitsmarkt erleichtern und die Teilhabechancen verbessern.

C

chronische  Erkrankungen

Chronische  Krankheiten sind lang andauernde Erkrankungen (ab 6 Monate), die in der Regel nicht vollständig heilbar sind und häufig medizinische Betreuung und Behandlung erfordern. Sie entwickeln sich langsam und können über Monate, Jahre oder sogar ein Leben lang bestehen bleiben, im Gegensatz zu akuten Krankheiten. Häufige Beispiele sind Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes, Krebs, chronische Atemwegserkrankungen und Psychische Erkrankungen wie Depressionen. Sie können die Lebensqualität erheblich beeinflussen und erfordern einen individuellen Behandlungsplan. 

Zuzahlungen für Arznei-, Heil- und Hilfsmittel, Krankenhausaufenthalte oder Reha unterliegen einer jährlichen Obergrenze,für Personen, die als schwerwiegend chronisch krank anerkannt sind, liegt die Grenze nur bei einem Prozent.

 

D

Datenschutz

Datenschutz schützt die Privatsphäre und das Recht des Einzelnen, selbst über die Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen (informationelle Selbstbestimmung). Er umfasst alle Maßnahmen, die verhindern, dass personenbezogene Daten missbraucht, unbefugt erhoben oder weitergegeben werden. Rechtliche Grundlagen wie die DSGVO regeln dies in der EU.

Kernpunkte des Datenschutzes:

  • Personenbezogene Daten: Dazu gehören Namen, Adressen, E-Mail-Adressen, Telefonnummern, Fotos und IP-Adressen.
  • Informationelle Selbstbestimmung: Jeder entscheidet grundsätzlich selbst, welche Daten er preisgibt.
  • Grundsatz der Erforderlichkeit:
  • Daten dürfen nur erhoben werden, wenn dies unbedingt notwendig ist (Speicherbegrenzung).
  • Schutz vor Missbrauch: Zweck ist es, Identitätsdiebstahl, Stalking oder berufliche Nachteile durch unbefugte Datennutzung zu verhindern.
  • Rechenschaftspflicht: Verantwortliche Stellen müssen die Einhaltung der Datenschutzregeln nachweisen können.

Datenschutz betrifft sowohl den privaten Sektor (Unternehmen) als auch den öffentlichen Sektor (Ämter) und gewinnt durch die zunehmende Digitalisierung weiter an Bedeutung.

Disability Management

Disability Management ist ein systematischer Ansatz in Betrieben, um Arbeitsunfähigkeit zu verhindern, gesundheitlich beeinträchtigten Menschen zu unterstützen und sie nach längerer Krankheit erfolgreich wieder einzugliedern. Es vernetzt Akteure wie Arbeitgeber, Ärzte und Versicherungen, um die Arbeitsfähigkeit zu erhalten und Arbeitsplätze zu sichern.

Kernaspekte:

  • Ziele: Hauptziele sind die Teilhabe am Arbeitsleben zu sichern, Arbeitsplätze zu erhalten, den Know-how-Verlust zu verhindern und Fehlzeiten zu reduzieren.
  • Ablauf: Es handelt sich um ein strukturiertes Verfahren, oft eng verbunden mit dem betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM). Dazu gehören präventive Maßnahmen und die Organisation der Wiedereingliederung, zum Beispiel durch Anpassung des Arbeitsplatzes.
  • Disability Manager: Spezialisierte Fachkräfte (oft zertifiziert nachDGUV-Standards) agieren als zentrale Ansprechpartner, die sozialversicherungsrechtliche, medizinische und psychologische Kompetenzen vereinen.
  • Vorteile: Neben dem Erhalt der Arbeitsfähigkeit für Beschäftigte bietet es Unternehmen finanzielle Vorteile durch verringerte Ausfallkosten und langfristige Personalbindung.

In Deutschland ist die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) führend bei der Einführung und der Zertifizierung von Disability Managern.

Diskriminierung

Diskriminierung ist die ungerechtfertigte Benachteiligung, Ausgrenzung oder schlechtere Behandlung von Menschen aufgrund bestimmter Merkmale oder Gruppenzugehörigkeit. Häufige Gründe sind Vorurteile bezüglich ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion, Behinderung, Alter oder sexueller Orientierung. Diskriminierung kann bewusst oder unbewusst erfolgen und schadet sowohl der Einzelperson als auch der Gesellschaft, da sie Ungleichheiten schafft und den sozialen Zusammenhalt gefährdet.

 

E

Eingangsverfahren

Das Eingangsverfahren (EV) in der Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) ist die erste Phase der beruflichen Rehabilitation, die in der Regel drei Monate dauert. Es dient dazu festzustellen, ob die WfbM die richtige Einrichtung ist, und Eignung, Interessen sowie Fähigkeiten des Teilnehmers zu prüfen.

Kernmerkmale des Eingangsverfahrens:

  • Dauer & Ziel: Maximal 3 Monate, um die Eignung der WfbM zu prüfen und den passenden Arbeitsbereich zu finden.
  • Ablauf: Praktika in verschiedenen Abteilungen, Eignungsanalysen und persönliche Gespräche.
  • Ergebnis: Erstellung eines individuellen Eingliederungsplans, der den Förderbedarf festlegt.
  • Übergang: Nach erfolgreichem Abschluss folgt der Berufsbildungsbereich (BBB).
  • Finanzierung: Die Kosten übernimmt in der Regel die Agentur für Arbeit oder der KSV.
  • Betreuung: Begleitende Dienste sorgen für eine ganzheitliche Unterstützung.

Das Eingangsverfahren ist Teil der Eingliederungshilfe und bietet einen geschützten Rahmen, um Arbeitsbereiche wie Montage, Verpackung oder Hauswirtschaft kennenzulernen. Es soll sicherstellen, dass die Teilhabe am Arbeitsleben optimal gestaltet wird.

Eingliederungshilfe

Die Eingliederungshilfe ist eine Sozialleistung, die Menschen mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohten Menschen hilft, gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen und ein selbstbstimmtes Leben zu führen. Sie unterstützt durch Leistungen wie Schulbegleitung, Hilfsmittel, Unterstützung beim Wohnen oder bei der Arbeit. Zuständig ist die Eingliederungshilfe nur, wenn andere Leistungsträger wie die Kranken- oder Rentenversicherung nicht vorrangig zuständig sind. 

Eingliederungsplan

Ein Eingliederungsplan ist ein strukturiertes Dokument, das die Rückkehr in das Berufsleben nach längerer Krankheit ( oft im Rahmen des BEM) oder die Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit Behinderung (in WfbMs) festlegt. Er regelt individuell Schritte wie stufenweise Arbeitszeitsteigerung, Arbeitsplatzanpassungen oder Fördermaßnahmen.

Wichtige Aspekte des Eingliederungsplans:

  • Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM): Nach > 6 Wochen Krankheit erstellen Arbeitgeber und Mitarbeiter gemeinsam einen Plan, um den Arbeitsplatz zu erhalten, z. B. durch reduzierte Arbeitszeiten oder angepasste Aufgaben.
  • Wiedereingliederung (Hamburger Modell): Ein ärztlicher Plan, der eine schrittweise Arbeitszeitsteigerung beinhaltet, während der Mitarbeiter noch arbeitsunfähig krankgeschrieben ist.
  • Eingliederungsplan in Werkstätten (WfbM): Pflichtplan im Eingangsverfahren/Berufsbildungsbereich, der Ziele für die Teilhabe am Arbeitsleben und die berufliche Entwicklung festlegt.
  • Inhalt: Er beinhaltet den aktuellen Leistungsstand, Förderziele, notwendige Maßnahmen und die Beteiligung von Netzwerken.

Ziel ist es, die Arbeitsfähigkeit zu erhalten, Arbeitslosigkeit zu vermeiden und die Teilhabe am Arbeitsleben zu sichern.

Empowerment

Empowerment bedeutet wörtlich „Selbstermächtigung“ oder  „Befähigung“ und beschreibt einen Prozess, bei dem Menschen oder Gemeinschaften gestärkt werden, um mehr Kontrolle über ihr Leben zu erlangen und ihre eigenen Entscheidungen zu treffen. Es zielt darauf ab, Selbstvertrauen aufzubauen, die eigenen Stärken zu erkennen und Fähigkeiten zu entwickeln, um selbstständig und selbstbestimmt handeln zu können. Der Begriff stammt ursprünglich aus der Sozialarbeit und Psychologie und findet heute in vielen Bereichen wie der Gesundheitsförderung, Jugendhilfe und Unternehmensorganisation Anwendung.

Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung – EUTB®

EUTB® steht für Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung und ist ein kostenloses Beratungsangebot für Menschen mit (drohenden) Behinderungen sowie deren Angehörige in rund 500 Beratungsstellen in ganz Deutschland. Die Beratung findet unabhängig von Leistungsträgern statt und unterstützt bei Fragen rund um Rehabilitation und Teilhabe, wie zum Beispiel zu Assistenzleistungen, Hilfsmitteln oder dem persönlichen Budget. Ziel ist es, die Selbstbestimmung der Betroffenen zu stärken. Viele Berater sind selbst von Behinderung betroffen und beraten andere Betroffene nach dem Prinzip „Betroffene beraten Betroffene“ Die EUTB®-Beratenden unterstützen in allen Fragen rund um Rehabilitations- und Teilhabeleistungen. Dabei sollen Ratsuchende durch die Beratung empowert werden, selbstbestimmte Entscheidungen für sich zu treffen. Rechtsberatung wird in den EUTB®-Angeboten nicht durchgeführt. Auch eine Begleitung im Widerspruchs- oder Klageverfahren kann nicht geleistet werden.
 
Ergänzende Leistungen
 
Ergänzende Leistungen sind unterstützende Maßnahmen, die über eine Kernleistung ( wie medizinische Reha oder Pflege) hinausgehen, um deren Erfolg zu sichern oder den Alltag zu erleichtern. Sie umfassen Rehabilitätssport, Reisekosten, Haushaltshilfe oder Kinderbetreuung und werden oft von Sozialversicherungsträgern übernommen.
 
Wichtige Bereiche ergänzender Leistungen:
 
  • Rehabilitation& Teilhabe: Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, Reisekosten, Rehabilitationssport, Funktionstraining, Kraftfahrzeughilfe oder Arbeitsassistenz.
  • Pflege: Betreuungs- und Entlastungsleistungen im Alltag, wie Haushaltshilfe, stundenweise Betreuung oder Pflegekurse.
  • Sozialhilfe/ Jobcenter: Mehrbedarfszuschläge (z.B. für Ernährung, Hygiene) oder Leistungen für Bildung und Teilhabe.

Diese Leistungen sollen die Selbstständigkeit fördern und helfen, besondere Lebenslagen zu bewältigen.

Erwerbsfähigkeit

Erwerbsfähig ist laut § 8 SGB II, wer unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes täglich mindestens drei Stunden arbeiten kann und nicht wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit (meist mehr als 6 Monate) daran gehindert ist. Erwerbsfähige Personen sind im Alter zwischen 15 und dem Renteneintrittsalter (ca. 65-67 Jahre) und meist leistungsberechtigt für Bürgergeld.
Nicht erwerbsfähig bedeutet, dass keine drei Stunden tägliche Arbeit möglich sind, was zu Ansprüchen auf andere soziale Leistungen führen kann.
 
Erwerbsminderung
 
Erwerbsminderung bedeutet, dass eine Person aufgrund von Krankheit oder Behinderung dauerhaft nicht mehr oder nur noch eingeschränkt ( weniger als 6 Std.) auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten kann. Sie ist ein Begriff der gesetzlichen Rentenversicherung, der die frühere „Erwerbsunfähigkeit“ ersetzt hat. Es wird zwischen voller ( weniger als 3 std./Tag) und teilweiser ( 3 bis unter 6 Std./Tag) Minderung unterschieden.
 
Wichtige Details zur Erwerbsminderung:
  • Synonyme/Verwandte Begriffe: Erwerbsminderungsrente (EM-Rente), verminderte Erwerbsfähigkeit, umgangssprachlich oft noch Erwerbsunfähigkeit (veraltet).
  • Volle Erwerbsminderung: Wer täglich weniger als drei Stunden arbeiten kann, hat Anspruch auf die volle Rente.
  • Teilweise Erwerbsminderung: Wer drei bis unter sechs Stunden arbeiten kann, erhält die teilweise Rente.
  • Voraussetzungen: Meist müssen fünf Jahre Wartezeit erfüllt sein (allgemeine Wartezeit) und in den letzten fünf Jahren drei Jahre Pflichtbeiträge gezahlt worden sein.
  • Medizinische Prüfung: Die Deutsche Rentenversicherung prüft anhand ärztlicher Unterlagen, ob die Minderung der Erwerbsfähigkeit vorliegt.
  • Arbeitsmarktrente: Auch wer teilweise erwerbsgemindert ist, kann die volle Rente erhalten, wenn der Teilzeitarbeitsmarkt als „verschlossen“ gilt (kein passender Arbeitsplatz innerhalb eines Jahres).
  • Hinzuverdienst: Trotz Erwerbsminderungsrente ist ein Hinzuverdienst möglich, wobei bestimmte Grenzen eingehalten werden müssen, um die Rente nicht zu gefährden.
Die Erwerbsminderung ist nicht zu verwechseln mit der Berufsunfähigkeit, die sich auf den zuletzt ausgeübten Beruf bezieht, während die Erwerbsminderung den gesamten Arbeitsmarkt betrachtet.

 

F

Fachdienste

Die Fachdienste der Integrationsämter unterstützen Menschen mit Schwerbehinderung und ihre Arbeitgeber in allen Fragen rund um das Arbeitsleben. jeder Fachdienst hat dabei eigene Schwerpunkte und begleitet bestimmte Themen oder Personengruppen.

Alle Fachdienste arbeiten eng zusammen – untereinander, mit den Integrationsfachdiensten und mit weiteren Fachstellen für Menschen mit Behindeungen im Beruf. So wird sichergestellt, dass jede Person die passende Unterstützung erhält.

zu den besonderen Fachdiensten gehören unter anderem:

  • Technischer Beratungsdienst
  • Fachdienst für psychosoziale und arbeitspädagogische Begleitung
  • Fachdienst für sehbehinderte und blinde Menschen
  • Fachdienst für hörbehinderte Menschen
  • Fachdienst für betriebliche Suchtprävention

Förderbedarf

Förderbedarf liegt vor, wenn ein Kind zusätzliche pädagogische Unterstützung benötigt, weil seine Lern-, Entwicklungs und Bildungsmöglichkeiten durch eine Beeinträchtigung eingeschränkt sind und die allgemeine Schule ohne sonderpädagogische Hilfe nicht ausreicht. Die Feststellung erfolgt durch ein sonderpädagogisches Gutachten, das auf Beobachtungen, Untersuchungen und Gesprächen mit Eltern und Fachleuten basiert. Der Bedarf wird in verschiedenen Förderschwerpunkten wie Lernen, Sprache, emotionale und soziale Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung, Sehen, Hören und geistige Entwicklung unterschieden.
 

G

Gesamtplan

Ein Gesamtplan nach dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) ist ein schriftliches Dokument, das die individuellen Ziele und den Bedarf eines Menschen mit Behinderung festhält und alle notwendigen Unterstützungsleistungen von verschiedenen Leistungsträgern koordiniert. Er dient der Steuerung, Dokumentation und Kontrolle des Teilhabeprozesses, ist aber spezifisch für die Eingliederungshilfe und wird in der Regel alle zwei Jahre überprüft. Der Gesamtplan wird in enger Zusammenarbeit mit dem Leistungsberechtigten erstellt und berücksichtigt alle Lebensbereiche. Das Verfahren beginnt, sobald eine Person Leistungen der Eingliederungshilfe beantragt. Der Träger der Eingliederungshilfe ist für die Erstellung des Gesamtplans verantwortlich. Die leistungsberechtigte Person wird in allen Phasen des Verfahrens beteiligt, auf Wunsch auch mit einer Person ihres Vertrauens. Der Gesamtplan wird regelmäßig überprüft und fortgeschrieben, spätestens nach zwei Jahren. 
 
Gleichstellung von Menschen mit Behinderung
Die Gleichstellung bei Behinderung ist eine rechtliche Maßnahme, bei der Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 30 oder 40, schwerbehinderten menschen (ab GdB von 50) im Arbeitsleben gleichgestellt werden. Sie dient dem Erhalt oder der Erlangung eines Arbeitsplatzes und muss bei der Agentur für Arbeit beantragt werden.
Wichtige Fakten zur Gleichstellung:
  • Voraussetzungen: Ein GdB von mindestens 30, aber unter 50, sowie ein Wohnsitz oder Arbeitsplatz in Deutschland. Die Gleichstellung ist notwendig, wenn der Arbeitsplatz durch die Behinderung gefährdet ist oder eine Arbeitsaufnahme behinderungsbedingt scheitert.
  • Vorteile (wie schwerbehindert):
  1. Besonderer Kündigungsschutz.
  2. Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (z.B. technische Ausstattung).
  3. Berücksichtigung bei der Beschäftigungspflicht für Arbeitgeber.
  • Keine Vorteile (im Vergleich zu GdB 50+):
  1. Kein Anspruch auf Zusatzurlaub.
  2. Kein Anspruch auf kostenlose Beförderung im öffentlichen Nahverkehr.
  3. Kein Anspruch auf vorgezogene Altersrente.

Die Gleichstellung hilft, Nachteile im Beruf auszugleichen und ist besonders für Menschen wichtig, die aufgrund ihrer gesundheitlichen Einschränkungen am Arbeitsplatz Schwierigkeiten haben.

Grad der Behinderung – GdB

GdB steht für Grad der Behinderung und ist eine Maßeinheit, die den Schweregrad einer Behinderung angibt. Er wird in Zehnerschritten von 20 bis 100 festgelegt und beziffert die körperlichen, geistigen, seelischen und sozialen Auswirkungen einer Beeinträchtigung im Alltag. Ein GdB von mindestens 50 definiert eine Schwerbehinderung. Der GdB muss bei der zuständigen Behörde (Versorgungsamt oder Amt für soziale Angelegenheiten) beantragt werden, um offiziell anerkannt zu werden. Der GdB wird nicht einfach nach Diagnosen vergeben, sondern nach den tatsächlich vorliegenden Einschränkungen im täglichen Leben. Ein anerkannter GdB kann zu verschiedenen Nachteilsausgleichen führen, welche vom Grad der Behinderung abhängt, wie zum Beispiel steuerlichen Vorteilen oder der Möglichkeit, einen Schwerbehindertenausweis zu erhalten, wenn der GdB bei mindestens 50 liegt. 

Grad der Schädigungsfolgen – GdS

Der Grad der Schädigungsfolgen (GdS) ist ein Maß für die gesundheitlichen und sozialen Auswirkungen einer Funktionsbeeinträchtigung, die durch ein spezifisches schädigendes Ereignis
(z. B. Arbeitsunfall, Gewalttat) verursacht wurde. Er wird im sozialen Entschädigungsrecht genutzt, reicht von 10 bis 100 und bewertet kausal nur die direkten Folgen des Ereignisses. Er findet Verwendung im sozialen Entschädigungsrecht ( z.B. Opferentschädigungsgesetz) und der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Höhe des GdS bestimmt finanzielle Leistungen wie eine Entschädigung oder Rente. Die Voraussetzung es handelt sich um eine dauerhafte Beeinträchtigungen, die länger als sechs Monate andauern.
 
Unterschied zum GdB: Während der Grad der Behinderung (GdB) alle Gesundheitsstörungen unabhängig von der Ursache umfasst, betrachtet der GdS nur die Schädigungsfolgen.
 

H

Handicap

Handicap (aus dem Englischen, von hand in cap) bedeutet allgemein eine Benachteiligung, Beeinträchtigung oder ein Hemmnis.

Behinderung/Einschränkung: Das Wort wird häufig als weichere Bezeichnung für Menschen mit Behinderung verwendet. Es beschreibt eine Schwäche oder gesundheitliche Einschränkung, wird jedoch im Gegensatz zum Begriff „Behinderung“ oft als zu stark defizitorientiert kritisiert.

 

Hilfsmittel

Hilfsmittel sind Gegenstände, die den Erfolg einer Behandlung sichern, einer drohenden Behinderung vorbeugen oder eine bestehende Behinderung ausgleichen. Sie reichen von technischen Geräten wie Prothesen, Rollstühlen und Hörgeräten über orthopädische Produkte wie Einlagen bis hin zu alltäglichen Hilfen wie Greifhilfen, Badehilfen oder spezialisierten Inkontinenzartikeln. Diese Hilfsmittel sollen Menschen mit Behinderungen den Alltag erleichtern und die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben ermöglichen. Die meisten Hilfsmittel benötigen eine ärztliche Verordnung, um erstattet zu werden. Die Kosten werden in der Regel vom zuständigen Leistungsträger wie der Krankenkasse oder der Agentur für Arbeit übernommen. Hilfsmittel sind keine allgemeinen Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens, auch wenn manche Krankenkassen unter bestimmten Umständen Kosten für spezielle Anpassungen an PCs übernehmen können.

I

ICF / ICD

ICF und ICD sind Klassifikationssysteme (Werkzeuge, um Dinge zu ordnen und zu sortieren) der Weltgesundheitsorganisation (WHO), die unterschiedliche Aspekte der Gesundheit beschreiben. Beide Systeme ergänzen sich, um ein umfassendes Bild der Gesundheit zu liefern. 
Der ICF beschreibt die Folgen und Auswirkungen einer Krankheit in Bezug auf die Körperfunktionen, Aktivitäten und Teilhabe am Leben. Er dient dazu, individuelle Einschränkungen und Ressourcen zu beurteilen und ist ein wichtiges Werkzeug in der Rehabilitation und Therapie.
Der ICD dient der einheitlichen Benennung und Kategorisierung von Krankheiten, Diagnosen und Todesursachen. Jede Krankheit bekommt eine Nummer. So können Ärzte die Krankheit ganz einfach finden und darüber sprechen.
 
 
Inklusion
 
Inklusion bedeutet, dass

alle Menschen von Anfang an gleichberechtigt und selbstbestimmt am gesellschaftlichen Leben teilhaben, unabhängig von Herkunft, Behinderung, Geschlecht oder anderen Merkmalen; Vielfalt wird als normal angesehen und Strukturen so gestaltet, dass niemand ausgeschlossen wird, etwa durch Barrierefreiheit und gemeinsame Aktivitäten in Schule, Arbeit und Freizeit. Beispiele für Inklusion:

  • Kinder mit und ohne Behinderung lernen gemeinsam in einer Klasse.
  • Ein Bahnhof ist so gebaut, dass Menschen im Rollstuhl selbstständig einsteigen können.
  • Veranstaltungen sind so geplant, dass auch Menschen mit Sinnesbehinderungen teilnehmen können.

 

Integrationsamt 

Das Integrationsamt (oft auch Inklusionsamt) ist eine staatliche Behörde auf Länderebene, die die berufliche Eingliederung von schwerbehinderten Menschen in den allgemeinen Arbeitsmarkt fördert, indem es Beratung, finanzielle Hilfen und Unterstützung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber anbietet, um Arbeitsplätze zu schaffen, zu sichern und behinderungsgerecht zu gestalten, einschließlich der Genehmigung von Kündigungen. Es finanziert sich aus der sogenannten Ausgleichsabgabe, die Firmen zahlen, wenn sie ihre Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen nicht erfüllen. Das Integrationsamt ist eine zentrale Anlaufstelle, die sicherstellt, dass Menschen mit Behinderung einen Platz in der Arbeitswelt finden und behalten können, indem es Barrieren abbaut und Chancengleichheit schafft.
 

J

Jobcoach

Ein Jobcoach in der Rehabilitation ist eine Fachkraft, die Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen am Arbeitsplatz unterstützt, um den beruflichen Wiedereinstieg oder die Sicherung des Arbeitsplatzes zu ermöglichen

. Er arbeitet individuell mit dem Betroffenen und dessen Umfeld zusammen, um Schwierigkeiten zu bewältigen und langfristige Perspektiven zu entwickeln. Das Coaching kann durch Träger wie die Rentenversicherung oder Integrationsämter bewilligt werden und richtet sich an eine Person mit einem bestimmten Bedarf, wie beispielsweise nach einer Krankheit oder bei Problemen mit Kollegen. 

Wer kann eine Jobcoach – Reha beantragen?
  • Personen, die wegen einer Behinderung oder gesundheitlichen Einschränkung ihren Arbeitsplatz gefährdet sehen.
  • Personen, die nach einer längeren Krankheit wieder in den Beruf einsteigen möchten.
  • Rehabilitanden der beruflichen Rehabilitation und Personen mit einem entsprechenden Bedarf. 
 

K

Kindergeld für erwachsene behinderte Menschen

Kindergeld wird auch für erwachsene Kinder mit Behinderungen lebenslang gezahlt, wenn diese die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen.
Eine Behinderung muss vor dem 25. Geburtstag eingetreten sein, und das Kind muss aufgrund dieser Behinderung nicht in der Lage sein, sich selbst zu unterhalten. Der Antrag muss bei der Familienkasse gestellt werden und beinhaltet relevante Nachweise wie den Schwerbehindertenausweis, einen Renten- oder Pflegegeld-Bescheid sowie weitere Dokumente, die die Behinderung und deren Auswirkungen auf die Erwerbsfähigkeit belegen. Das Kindergeld wird in der Regel an die Eltern ausgezahlt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Kindergeld auch direkt an das Kind gezahlt werden. Dafür muss ein Abzweigungsantrag gestellt werden. Aber Vorsicht: Wenn das Kind Grundsicherungsleistungen bezieht, kann die direkte Weiterleitung des Kindergeldes zu einer Kürzung der Sozialleistungen führen. Es wird oft empfohlen, das Kindergeld auf dem Konto der Eltern zu belassen, um dies zu vermeiden.
 

L

Leichte Sprache

 
Leichte Sprache ist eine vereinfachte Form der Alltagssprache mit einfachen Regeln, die dasgeschriebene und gesprochene Wort leicht verständlich macht.

Sie richtet sich primär an Menschen mit Lernschwierigkeiten, wird aber auch von Menschen mit geringen Deutschkenntnissen oder anderen Sprachproblemen genutzt. Wichtige Regeln sind kurze Sätze mit einer Aussage pro Satz, einfache Wörter, die Vermeidung von Fremdwörtern und die Nutzung von Bildern zur Unterstützung.

Es werden nur einfache und bekannte Wörter verwendet.
Lange oder komplizierte Wörter werden vermieden oder in der Regel mit einem Bindestrich getrennt.
Texte werden in kurze Abschnitte unterteilt, wobei jeder Satz in einer eigenen Zeile steht.
Erklärende Bilder unterstützen das Verständnis und müssen zum Text passen.
Bestimmte Wörter wie „nicht“ oder „kein“ können fett geschrieben werden, um sie hervorzuheben.
Es gibt ein Regelwerk, das sich auf Rechtschreibung, Grammatik und Gestaltung bezieht.
 
 
Leistungen zur Teilhabe
 
Leistungen zur Teilhabe sind Sozialleistungen, die Menschen mit Behinderungen oder gesundheitlichen Einschränkungen unterstützen, um ihre Erwerbsfähigkeit zu erhalten, wiederherzustellen oder die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.
Dazu gehören beispielsweise medizinische Rehabilitationsmaßnahmen, berufliche Qualifizierung, Hilfen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes sowie Unterstützung für ein selbstbestimmtes Leben in der Gemeinschaft. Träger wie die Deutsche Rentenversicherung, die Unfallversicherung, die Agentur für Arbeit oder die Eingliederungshilfe erbringen diese Leistungen, je nach Art und Ursache der Einschränkung.
Arten von Leistungen zur Teilhabe:
 
  • Medizinische Rehabilitation: Wiederherstellung der Gesundheit, um Behinderungen abzuwenden, zu mindern oder die Folgen zu mildern.
  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA): Umfassende Hilfen, um die Erwerbsfähigkeit zu sichern oder wiederherzustellen. Beispiele sind:

                      –  Beratung und berufliche Qualifizierung (z. B. Umschulung, Weiterbildung, PC-Kurse)

                      – Anpassung des Arbeitsplatzes durch technische Hilfen

                      – Hilfen zur Arbeitsaufnahme (z. B. Bewerbungskosten, Mobilitätshilfen)

                      – Unterstützung in Werkstätten für behinderte Menschen

  • Leistungen zur Sozialen Teilhabe: Ermöglichen das Wohnen und die Beteiligung am gesellschaftlichen Leben entsprechend den individuellen Bedürfnissen und Wünschen.
  • Leistungen zur Teilhabe an Bildung: Sichern den gleichberechtigten Zugang zu Bildung, von der Vorbereitung auf die Schule bis zum Studium und zur Weiterbildung.
 
 

M

Mobilitätshilfen

Mobilitätshilfen sind Geräte, die Menschen mit Bewegungseinschränkungen dabei zu unterstützen, sich eigenständig zu bewegen und den Alltag zu erleichtern. Dazu gehören Hilfsmittel wie Rollatoren, Rollstühle, Gehstöcke, Badewannenlifter und Patientenlifter, die je nach Bedarf für verschiedene Zwecke wie mehr Sicherheit beim Gehen, den Positionswechsel oder das Verlassen des Bettes eingesetzt werden. Sie können helfen, Stürze zu vermeiden, den Pflegeaufwand zu verringern und die Selbstständigkeit zu fördern. 

N

Nachteilsausgleiche

Nachteilsausgleiche sind gezielte Unterstützung und Sonderregelungen, die Menschen mit Behinderungen oder besonderen Bedürfnissen helfen, Nachteile auszugleichen, umChancengleichheit zu schaffen. – ähnlich einer Brille für Sehschwache. Ob in der Schule (z.B. mehr Zeit bei Prüfungen), im Beruf (z.B. spezieller Kündigungsschutz) oder im Alltag (z.B. Vergünstigungen bei der Mobilität), sie ermöglichen eine faire Teilhabe und sollen sicherstellen, dass eine Beeinträchtigung nicht über die eigentliche Leistungsfähigkeit entscheidet.
Der Nachteilsausgleich passt die Bedingungen an die Person an, nicht umgekehrt.
 

In der Schule (für Schüler):

  • Was? Erleichterungen bei Leistungsnachweisen wie Klausuren
  • Wie? Mehr Zeit, andere Aufgabenstellung, technische Hilfsmittel
  • Wann? Bei Beeinträchtigungen wie Lese-Rechtschreib-Schwäche oder ADHS, oft nach Antrag
  • Wer entscheidet? die Schulleitung oder die zuständige Behörde

Im Beruf ( für Arbeitnehmer):

  • Was? Unterstützung, um gesund und leistungsfähig zu bleiben und den Arbeitsplatz zu sichern.
  • Wie? Behinderungsgerechte Gestaltung des Arbeitsplatzs, technische Hilfen, Freistellung für Reha-Maßnahmen, besonderer Kündigungsschutz ( bei GdB von 50)
  • Wer entscheidet? Versorgungsamt, Integrationsamt, Rentenversicherung, Agentur für Arbeit

Im Alltag ( für Menschen mit Schwerbehinderung):

  • Was? Vergünstigungen und Hilfen im täglichen Leben
  • Wie? Kostenlose Nutzung des ÖPNV, Steuererleichterungen, Blindenhilfe oder Landesblindengeld, Hilfen bei Wohnraum

O

Offenbarung der Schwerbehinderung

Die Offenbarung der Schwerbehinderung bedeutet, dass ein Arbeitnehmer seine Schwerbehinderung dem Arbeitgeber mitteilen muss. Grundsätzlich besteht keine Pflicht zur Offenbarung, aber eine
Offenbarungspflicht entsteht, wenn die Behinderung die Arbeitsleistung erheblich beeinträchtigt oder für den Arbeitsplatz von entscheidender Bedeutung ist. Eine weitere wichtige Situation, in der eine Meldung erforderlich ist, ist die Inanspruchnahme des Kündigungsschutzes, wobei hierfür eine Frist von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung gilt. 

P

Peer Counseling

Der Begriff „Peer Counseling“ (sprich: Pier Kaunzeling) stammt aus dem Amerikanischen und bedeutet so viel wie „Beratung von Betroffenen für Betroffene“. Peer Counseling verbindet Professionalität mit eigener Betroffenheit. 
 
  • „Peer“ bedeutet „Gleichgestellter“ oder „Gleichbetroffener“.
  • „Counseling“ ist Beratung.
  • Es geht darum, dass jemand, der etwas Ähnliches durchgemacht hat (z.B. eine Querschnittslähmung, psychische Probleme, Behinderung), jemandem hilft, der gerade in dieser Situation steckt.
  • Die Beratung ist niedrigschwellig, findet oft in Einzelgesprächen statt und konzentriert sich in der Beratung auf die Weitergabe von Lebenserfahrung, Stärkung der Fähigkeit, selbst Lösungen zu finden und unabhängiger zu werden.

 

Persönliches Budget

Das persönliche Budget für Menschen mit Schwerbehinderung ist eine finanzielle Leistung, die anstelle von Sach-oder Dienstleistungen gezahlt wird. Es ermöglicht eine selbstbestimmte Organisation der benötigten Unterstützung, zum Beispiel für Assistenz, Pflege oder Mobilität. Es kann grundsatzlich für alle Leistungen der Teilhabe beansprucht werden. Dadurch trägt es dem Gedanken der selbstbestimmten und gleichberechtigten Teilhabe behinderter Menschen und dem Wunsch – und Wahlrecht der Leistungsberechtigten Rechnung, denn behinderte Menschen können den Einkauf ihrer benötigten Hilfeleistungen eigenverantwortlich regeln. Sie haben einen Rechtsanspruch darauf und müssen es beantragen. Das Persönliche Budget wird nur auf Antrag gewährt – die Antragstellung ist immer freiwillig. Der Antrag wird beim zuständigen Leistungsträger gestellt, und die Höhe richtet sich nach dem individuellen Bedarf, der in einer Zielvereinbarung festgelegt wird. 

Trägerübergreifendes Persönliches Budget
Beim Persönlichen Budget wird zwischen einem einfachen Persönlichen Budget, bei dem nur ein Träger zuständig ist, und einem trägerübergreifenden Persönlichen Budget, bei dem mehr als ein Träger zuständig ist, unterschieden. Das heißt, mehrere Leistungsträger zusammen erbringen das Persönliche Budget als trägerübergreifende Komplexleistung wie „aus einer Hand“. Die Leistungsträger (mit Ausnahme der Pflegekassen) schließen mit den Budgetnehmerinnen und Budgetnehmern eine Zielvereinbarung zur Durchführung des Persönlichen Budgets ab.

Q

Qualitätsmanagement (QM)

QM steht in erster Linie für Qualitätsmanagement, ein systematische Ansatz zur Planung, Steuerung und Verbesserung von Prozessen, um die Qualität von Produkten und Dienstleistungen zu sichern und die Kundenzufriedenheit zu erhöhen.

R

Rehabilitation

Rehabilitation bedeutet die Wiederherstellung, Erhaltung oder Verbesserung von körperlichen, geistigen oder sozialen Fähigkeiten nach einer Krankheit, Verletzung oder Behinderung. Ziel ist es, die Selbstständigkeit und Teilhabe am gesellschaftlichen und beruflichen Leben zu ermöglichen und eine Wiedereingliederung zu unterstützen. Das lateinische Wort bedeutet wörtlich „Wiederherstellung“ oder „Wiederbefähigung“.
 
Kernaspekte der Rehabilitation:
 
  • Wiederherstellung von Fähigkeiten: Rehabilitation hilft dabei, verlorene Fähigkeiten (körperlich, geistig, kognitiv) wiederzuerlangen.
  • Ziel der Selbstständigkeit: Das Hauptziel ist die Ermöglichung eines selbstständigen Lebens durch die Teilhabe am Alltag, Beruf und sozialen Leben.
  • Unterstützung nach Beeinträchtigungen: Es werden Maßnahmen ergriffen, um Menschen nach Operationen, Unfällen oder chronischen Erkrankungen zu unterstützen.
  • Vielfältige Bereiche: Rehabilitation umfasst medizinische, berufliche und soziale Aspekte, um Schäden und Einschränkungen auszugleichen
  • „Hilfe zur Selbsthilfe“: Das Prinzip ist, dem Betroffenen Werkzeuge und Fähigkeiten an die Hand zu geben, mit denen er sich selbst helfen kann, um langfristig positive Effekte zu erzielen.

 

Rehabilitationsträger

Die Rehabilitationsträger (auch: Reha-Träger) sind Institutionen, die gemäß SGB IX  die Kosten für die Hilfen und Leistungen zur sozialen, medizinischen oder beruflichen Rehabilitation übernehmen. In Deutschland gibt es mehrere Rehabilitationsträger. Für die Leistungen zur Teilhabe ist kein einheitlicher Träger zuständig, sondern jeder Rehabilitationsträger hat neben seinen sonstigen Aufgaben seinen spezifischen Bereich der Rehabilitation und Teilhabe. Rehabilitationsträger sind dazu verpflichtet, längerfristig erkrankte oder behinderte Menschen umfassend über mögliche Maßnahmen zu informieren und zu beraten. Die Kosten dafür übernimmt der zuständige Reha- Träger, wenn die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind.

Welcher Rehabilitationsträger im Einzelfall der sogenannte leistende Reha- Träger ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab und muss jeweils individuell ermittelt und untereinander geklärt werden ( Zuständigkeitsklärung).  Art und Umfang der einzelnen Leistungen zur Teilhabe sind im SGB IX sowie in dem für den jeweiligen Rehabilitationsträger maßgeblichen Sozialgesetzbuch geregelt.

S

Schulbegleiter

Ein Schulbegleiter (auch Integrationshelfer oder Schulassistenz) unterstützt Kinder und Jugendliche mit ( drohender) Behinderung im Schulalltag, um Ihnen den Schulbesuch und die Teilhabe am Unterricht zu ermöglichen. 

Hauptaufgaben und Ziele:

  • Individuelle Hilfe: Unterstützung bei körperlichen, seelischen oder geistigen Beeinträchtigungen.
  • Alltagsbewältigung: Hilfe bei Toilettengängen, Essen, Anziehen oder der Fortbewegung.
  • Strukturierung & Soziales: Förderung der Konzentration, Pausenbegleitung, Deeskalation bei Krisen und Förderung von Kontakten zu Mitschülern.
  • Selbstständigkeit: Das Ziel ist, dass das Kind so viel wie möglich alleine schafft, die Begleitung ist Hilfe zur Selbsthilfe.

Wichtige Aspekte:

  • Finanzierung: Die Schulbegleitung wird meist als Leistung der Eingliederungshilfe über das Sozialamt oder Jugendamt beantragt und finanziert.
  • Einsatzort: Regelschulen, Förderschulen, aber auch Kitas oder Hochschulen.
  • Abgrenzung: Ein Schulbegleiter ist kein Lehrer oder Lehrassistent und darf nicht den Unterrichtsstoff vermitteln.

 

Selbstbestimmung

Selbstbestimmung bedeutet, dass eine Mensch über sein eigenes Leben frei entscheiden drf und die Verantwortung dafür übernimmt. Es ist das Recht, eigene Ziele zu definieren, Entscheidungen zu treffen und autonom zu handeln, solange man dabei nicht die Rechte anderer verletzt oder gegen Gesetze verstößt. Dieses Prinzip ist ein Menschenrecht und wird auch durch das deutsche Grundgesetz als Recht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit geschützt.
 
Wichtige Aspekte der Selbstbestimmung:
  • Freie Entscheidung: Man darf selbst entscheiden, wie man leben möchte, beispielsweise bei der Wahl der Wohnung, des Essens oder der eigenen Beschäftigung.
  • Eigenverantwortung: Man übernimmt selbst die Verantwortung für die eigenen Entscheidungen und Handlungen.
  • Abgrenzung von Fremdbestimmung: Das Gegenteil von Selbstbestimmung ist Fremdbestimmung, bei der andere oder gesellschaftliche Zwänge Entscheidungen für eine Person treffen.
  • Soziale Komponente: Selbstbestimmung findet im sozialen Miteinander statt und bedeutet auch, die Rechte anderer zu achten und in einer Gemeinschaft zu leben.
  • Unterstützung zur Entwicklung: Selbstbestimmung ist eine Fähigkeit, die gefördert und weiterentwickelt werden kann, beispielsweise durch die Unterstützung bei der persönlichen Assisten.

 

Sonderpädagogischer Förderbedarf (Sachsen)

In Sachsen wird sonderpädagogischer Förderbedarf bei langandauernden, erheblichen Beeinträchtigungen der Lern,- Entwicklungs- oder Bildungsmöglichkeiten festgestellt, die eine spezielle Förderung erfordern.

Eltern oder Schulen können diesen Bedarf beantragen. Die Förderung erfolgt inklusiv an Regelschulen oder an Förderschulen, basierend auf einem individuellen Förderplan.

Wichtige Aspekte zum Förderbedarf in Sachsen) :

  • Förderschwerpunkte:  Zu den Bereichen zählen Lernen, Sprache, emotionale und soziale Entwicklung, geistige, körperliche/motorische Entwicklung, Hören und Sehen.                   
  • Feststellung: Ein sonderpädagogisches Gutachten ist notwendig, das den Bedarf und den geeigneten Lernort (Regel- oder Förderschule) empfiehlt.                                                                   
  • Inklusion: Schüler mit Förderbedarf können an Regelschulen unterrichtet werden, sofern die personellen, räumlichen und sächlichen Voraussetzungen erfüllt sind.                         
  • Förderschulen: Diese bieten spezialisierte Förderung, wie etwa in den Bereichen Hören oder geistige Entwicklung.                                                                                                                       
  • Verfahren: Das Verfahren umfasst Beobachtungen, Elterngespräche und die Auswertung pädagogischer sowie therapeutischer Berichte.
Die Entscheidung über den Förderort wird im Rahmen des Verfahrens zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs getroffen.

 

Sozialleistungsdreieck

Das Sozialleistungsdreieck ist ein Modell zur Darstellung der Rechtsbeziehungen im Sozialrecht. Es beschreibt die Konstellation zwischen drei Akteuren: dem Leistungsberechtigten (z. B. der hilfesuchende Bürger), dem Leistungsträger (z. B. eine Behörde wie das Jugendamt oder die Pflegekasse) und dem Leistungserbringer (z. B. ein Pflegedienst, eine Kita oder eine andere Einrichtung). Der Leistungsträger ist für die Finanzierung zuständig, der Leistungserbringer erbringt die tatsächliche Leistung, und der Leistungsberechtigte erhält die Leistung.

  • Leistungsberechtigter: Die Person, die Hilfe benötigt, wie eine pflegebedürftige Person oder ein Kind.
  • Leistungsträger: Die öffentliche Stelle, die den Anspruch auf die Leistung anerkennt und die Kosten trägt, wie die Pflegekasse oder das Jugendamt.
  • Leistungserbringer: Die Einrichtung oder der Dienstleister, der die Leistung tatsächlich erbringt, oft im Auftrag des Leistungsträgers

Dieses Dreiecksverhältnis ist im deutschen Sozialrecht weit verbreitet, da die öffentlichen Leistungsträger die Leistungen oft nicht selbst erbringen, sondern dafür private oder freie Träger beauftragen. Ein Beispiel ist die Pflegeversicherung, bei der die Kasse zwar die Kosten für die Grundpflege übernimmt, die Leistung aber durch einen externen Pflegedienst erbracht wird.

 
 
 

T

Teilhabe

Teilhabe bedeutet, dass alle Menschen gleichberechtigt an allen Lebensbereichen teilhaben, mitbestimmen und mitgestalten können. Dies gilt insbesondere für Menschen mit Behinderungen, die oft auf Barrierefreiheit und Unterstützung angewiesen sind, um sich in Beruf, Bildung, Freizeit und Gesellschaft einbringen zu können. Es ist ein Anspruch auf Selbstbestimmung und gleichberechtigte Beteiligung am gesellschaftlichen Leben.
 
Beispiele für Teilhabe:
  • Berufliche Teilhabe: Unterstützung bei der Berufsorientierung und Ausbildung, um einen Arbeitsplatz zu finden.
  • Bildungsteilhabe: Finanzielle Unterstützung, damit Schülerinnen und Schüler am Schulleben teilnehmen können, zum Beispiel durch die Übernahme von Kosten für das Mittagessen oder Nachhilfe.
  • Soziale Teilhabe: Ermöglichung der Teilnahme an kulturellen Veranstaltungen, Sport und Freizeitaktivitäten.

 

Teilhabeplan

Ein Teilhabeplan ist ein Dokument, das alle benötigten Hilfen und Unterstützungen für Menschen mit Behinderungen festhält, um deren Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Er wird erstellt, wenn verschiedene Leistungen von unterschiedlichen Stellen oder aus verschiedenen Gruppen erforderlich sind. Ziel ist es, diese Hilfen aufeinander abzustimmen und die Unterstützung „wie aus einer Hand“ zu organisieren.   

Was wird im Teilhabeplan festgehalten?

  • Individueller Bedarf: Was der Mensch konkret benötigt (z. B. Hilfsmittel, Unterstützung durch Pflege oder Therapie).
  • Teilhabeziele: Was der Mensch erreichen möchte.
  • Zuständige Träger: Welche Ämter oder Organisationen für welche Leistungen verantwortlich sind.
  • Umsetzung der Leistungen: Wie und durch wen die Hilfen erbracht werden sollen. 

Wer ist beteiligt?

  • Der Mensch mit Behinderung: Er ist der zentrale Ansprechpartner, hat das Recht auf Information und muss bei der Erstellung mitwirken.
  • Leistungsträger: Dazu gehören verschiedene Ämter, wie die gesetzliche Krankenkasse, die Rentenversicherung, die Agentur für Arbeit und die Eingliederungshilfe.
  • Weitere Beteiligte: Je nach Bedarf können auch andere Dienste oder Einrichtungen einbezogen werden.

Wie wird der Teilhabeplan erstellt?

  • Der Prozess kann mit einem Antrag bei einem Träger beginnen, der dann das Teilhabeplanverfahren einleitet.
  • Ein Teilhabeplankonferenz kann einberufen werden, bei der alle zuständigen Stellen und der Betroffene zusammensitzen, um den Plan gemeinsam zu erarbeiten.
  • Der Betroffene hat das Recht, den Plan einzusehen oder eine Kopie zu verlangen. 

U

Unterstützte Beschäftigung

Unterstützte Beschäftigung (UB) ist eine Form der Unterstützung, die Menschen mit Behindrung hilft, einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu finden und zu behalten. Der Grundsatz der Unterstützten Beschäftigung lautet: „Erst platzieren, dann qualifizieren“. Dabei findet die Qualifizierung und Einarbeitung direkt im Betrieb statt, und die Unterstützung durch persönliche Job-Coaches ist individuell und personenzentriert bis zu 3 Jahren. Ziel ist die langfristige Integration in den regulären Arbeitsmarkt, anstatt einer Beschäftigung in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung.
 
Welche Unterstützung ist enthalten?
 
  • Betriebliche Einarbeitung: Unterstützung durch Job-Coaches, die direkt am Arbeitsplatz helfen.
  • Sozialpädagogische Begleitung: Beratung und Unterstützung von Kollegen im Betrieb.
  • Krisenintervention: Gelegentliche oder dauerhafte psychosoziale Betreuung, je nach Bedarf.

 

Unterstützte Kommunikation

Unterstützte Kommunikation (UK) ist eine Methode, die Menschen hilft, die nicht sprechen können oder deren Lautsprache stark eingeschränkt ist, um sich mit anderen zu verständigen. Sie kombiniert körpereigene Mittel wie Mimik und Gestik mit externen Hilfsmitteln wie Bildkarten, Symbolen, Tastern oder Tablets mit Sprachprogrammen. Das Ziel ist, die kommunikativen Fähigkeiten zu erweitern und die Teilhabe am Leben zu fördern, indem sie die Kommunikation ergänzt oder ersetzt. 

Arten der Unterstützung

  • Körpereigene Methoden: Hierbei werden die natürlichen Fähigkeiten des Körpers genutzt. 
    • Mimik, Blickkontakt und Gesten
    • Körperbewegungen und Zeigebewegungen
    • Individuelle Gebärden oder das Fingeralphabet
  • Körperfremde Methoden: Hierbei werden externe Hilfsmittel verwendet.
    • Bildbasierte Hilfsmittel: Fotos, Bildkarten, Symbole oder Schrift
    • Technische Hilfsmittel:
      • Sprachausgabegeräte (Talker): Geräte mit vorformulierten Sätzen oder der Möglichkeit, durch Auswahl von Symbolen eigene Sätze zu bilden
      • Taster: Tasten, die mit einer Sprachausgabe oder anderen Geräten (z.B. Licht, Mixer) verbunden sind
      • Tablets mit Sprachapps: Software auf iPads oder anderen Tablets, um die Kommunikation zu unterstützen
      • Augensteuerung: Steuerung von Computern oder Geräten durch Blickbewegungen, um Eingaben zu machen.

V

Versorgungsamt

Das Versorgungsamt ist eine Behörde, die für die Feststellung einer Behinderung und die Ausstellung von Schwerbehindertenausweisen zuständig ist. Es Ermittelt, ob eine Behinderung vorliegt und wie schwer sie ist. 

W

Werkstatt für behinderte Menschen – WfbM

WfbMs sind Einrichtungen zur Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit Behinderungen, die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht oder noch nicht arbeiten können. Sie bieten berufliche Bildung und Beschäftigung in einem geschützten und unterstützenden Umfeld und sind keine gewöhnlichen Betriebe. 
 
  • Ziel: Sie sollen Menschen mit Behinderungen ermöglichen, am Arbeitsleben teilzuhaben, auch wenn eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aufgrund der Art oder Schwere der Behinderung nicht möglich ist.
  • Angebot: WfbMs bieten sowohl berufliche Bildungsangebote als auch dauerhafte Beschäftigungsmöglichkeiten.
  • Struktur: Die Einrichtungen sind in verschiedene Bereiche gegliedert, wie beispielsweise einen Eingangs-, Berufsbildungs- und Arbeitsbereich.
  • Arbeitsbedingungen: Die dort beschäftigten Menschen erhalten eine Vergütung, die in der Regel niedriger ausfällt als der Mindestlohn auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, obwohl hierzu aktuelle Diskussionen und rechtliche Entwicklungen bestehen.
  • Integration: WfbMs können auch als Sprungbrett dienen. Sie unterstützen Beschäftigte, die Fähigkeit zu erlangen, auf Außenarbeitsplätzen direkt in Unternehmen zu arbeiten und sich so dem allgemeinen Arbeitsmarkt anzunähern.

 

Wunsch- und Wahlrecht

Das Wunsch- und Wahlrecht gibt Patienten und Leistungsberechtigten das Recht, bei Anträgen auf Leistungen wie Rehabilitation oder Jugendhilfe, die  Einrichtung und Gestaltung der Hilfe selbst zu bestimmen. Dies gilt für die Wahl der Klinik, der Pflegeperson oder der Tagesbetreuung, solange die Auswahl medizinisch/fachlich begründbar, angemessen erreichbar und nicht unverhältnismäßig teuer ist. Der Kostenträger muss den Wunsch nach Möglichkeit erfüllen und eine Ablehnung begründen.

Was das Wunsch- und Wahlrecht beinhaltet:

  • Wahl der Einrichtung: Sie können sich eine bestimmte Rehabilitationsklinik, eine Pflegeperson oder ein Betreuungsangebot aussuchen, anstatt sich an vorgegebene Listen zu halten.
  • Persönliche Berücksichtigung: Der Kostenträger muss Ihre persönliche Lebenssituation, Ihre Neigungen sowie religiöse und weltanschauliche Bedürfnisse berücksichtigen.
  • Reha-spezifische Aspekte: Bei der Wahl einer Rehaklinik sind die Behandlungsschwerpunkte, die Spezialisierung auf Ihr Krankheitsbild, die Möglichkeit zur Abdeckung von Nebendiagnosen und die Umgebung des Standortes relevant.
  • Formulierung der Wünsche: Sie können Ihre Wünsche im Antrag äußern, beispielsweise indem Sie bis zu drei Wunschkliniken angeben.                                 
Voraussetzungen und Einschränkungen:
 
  • Die gewählte Einrichtung muss für die entsprechende Indikation oder Leistung geeignet sein.
  • Die Einrichtung muss über einen Versorgungsvertrag mit dem Kostenträger verfügen.
  • Es darf nicht zu unverhältnismäßigen Mehrkosten kommen.
  • Der Kostenträger prüft, ob die Wünsche erfüllbar sind, z. B. in Bezug auf die Erreichbarkeit und freie Plätz

Z

Zuständigkeitserklärung

Eine Zuständigkeitsklärung ist ein Prozess, bei dem geklärt wird, welcher Leistungsträger für einen Antrag zuständig ist, um Leistungen wie beispielsweise im Bereich der Rehabilitation schnell zu ermöglichen. Es wird damit verhindert, dass Antragssteller durch unklare Zuständigkeiten zwischen verschiedenen Trägern (z. B. Krankenkassen, Rentenversicherung, Agentur für Arbeit) Nachteile erleiden. Der erstangegangene Träger prüft, ob er zuständig ist oder leitet den Antrag an den korrekten Leistungsträger weiter.

Inklusionsberater Sachsen EUTB
c/o Auto-Union Chemnitz e.V.
Wiesenufer 8, 09123 Chemnitz