Wörterbuch
A
Agentur für Arbeit
Die Agentur für Arbeit, die korrekte Bezeichnung ist Bundesagentur für Arbeit (BA), ist die zentrale Dienstleisterin für den deutschen Arbeitsmarkt. Sie ist eine Behörde, die Menschen und Unternehmen zusammenbringt, indem sie Arbeits- und Ausbildungsplätze vermittelt, Arbeits- und Berufsberatung anbietet, die berufliche Aus- und Weiterbildung fördert und Arbeitslosengeld auszahlt. Die Bundesagentur für Arbeit besteht aus einem bundesweiten Netz von Agenturen für Arbeit und Geschäftsstellen sowie weiteren Einrichtungen wie Familienkassen und Berufsinformationszentren (BIZ). Die Agentur für Arbeit kümmert sich um die Leistungen für Arbeitsuchende, die einen Beitrag in die Arbeitslosenversicherung gezahlt haben, wie das Arbeitslosengeld.
Assistenz
Eine Assistenz in der Eingliederungshilfe unterstützt Menschen mit Behinderung dabei, ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu führen, indem sie bei der Bewältigung alltäglicher Aufgaben hilft, ohne die Person zu ersetzen. Zu den Aufgaben gehören die Hilfe bei der Haushaltsführung, der Tagesstrukturierung, der Freizeitgestaltung und der Gesundheitsvorsorge. Zudem unterstützen sie bei der Arbeit und Ausbildung sowie bei der Gestaltung sozialer Kontakte und der persönlichen Lebensplanung.
Assistenzleistungen
Assistenzleistungen unterstützen Menschen mit Behinderungen dabei, ein selbstbestimmtes Leben zu führen, indem sie bei alltäglichen Aufgaben, der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und der persönlichen Lebensplanung helfen. Die Unterstützung kann je nach Bedarf von der Begleitung bis zur vollständigen Übernahme von Tätigkeiten reichen, beispielsweise im Haushalt, bei der Körperpflege, in der Freizeit, im Bildungs- und im Berufsbereich. Die Leistungen können als Dienstleistung (Sachleistung) oder als „Persönliches Budget“ in Form von Geldleistungen bezogen werden, um die Assistenz selbst zu organisieren.
Arbeitsassistenz
Eine Arbeitsassistenz unterstützt Menschen mit Behinderung dabei, ihre Arbei zu erledigen, indem sie behinderteungsbedingte Nachteile ausgleicht, ohne die Kernarbeit zu übernehmen. Typische Aufgaben können das Anreichen von Werkzeugen, das Vorlesen von Texten oder das Übersetzen in Gebärdensprache sein. Darüber hinaus berät und begleitet sie bei der Jobsuche, der Einarbeitung und der Sicherung eines bestehenden Arbeitsplatzes und unterstützt Arbeitgeber bei der Gestaltung eines passenden Arbeitsumfeldes.
B
Barrierefreiheit
Barrierefreiheit heißt, dass Gebäude und öffentliche Plätze, Arbeitsstätten und Wohnungen, Verkehrsmittel und Gebrauchsgegenstände, Dienstleistungen, Kommunikationsmittel und Freizeitangebote so gestaltet werden, dass sie für alle ohne fremde Hilfe zugänglich sind.
Bedarfserkennung
Die Bedarfserkennung ist der erste Schritt im Rehabilitationsprozess, der dazu dient, einen möglichen Unterstützungs- oder Teilhabebedarf frühzeitig zu erkennen. Es geht darum, eine drohende Behinderung oder den Bedarf an Leistungen zur Teilhabe zu identifizieren, um frühzeitig handeln zu können, wie zum Beispiel durch medizinische Reha- Maßnahmen, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben oder Bildung. An diesem Prozess sind nicht nur Rehabilitationsträger beteiligt, sondern auch die betroffene Person selbst, Angehörige, Ärzte oder Arbeitgeber.
Bedarfsermittlung
Die Bedarfsermittlung in der Eingliederungshilfe ist ein Prozess, bei dem der individuelle Unterstützungsbedarf eines Menschen mit Behinderung festgestellt wird. Dieser Prozess ist ein zentraler Schritt des Gesamtplanverfahrens nach dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) und basiert auf der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF). Dabei werden die Wünsche, Ziele und Lebensvorstellungen der Person selbst ermittelt, um einen passgenauen, individuellen Leistungsplan zu erstellen.
Behindertengleichstellungsgesetz – BGG
Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) ist ein Bundesgesetz, das die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen regelt und Benachteiligung verhindern soll. Es verpflichtet Behörden des Bundes und Ämter, die Bundesrecht ausführen, zur Barrierefreiheit in ihren Einrichtungen, beispielsweise bei Gebäuden und Online-Angeboten. Wesentliche Ziele sind die Beseitigung von Benachteiligungen, die Gewährleistung der gleichberechtigten Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen.
Behinderung
Eine Behinderung beschreibt eine langfristige , mindestens 6 Monate anhaltende, körperliche, seelische, geistige Benachteiligung oder Sinnesbeeinträchtigung, die die Teilhabe an der Gesellschaft erschwert. Der Begriff „Behinderung“ betont durch das soziale Modell der Behinderung stärker die Wechselwirkung der Beeinträchtigung mit gesellschaftlichen Barrieren. Die bevorzugte und respektvollere Bezeichnung ist „Menschen mit Behinderung“.
Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) ist ein Gesetz, das die Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen stärken soll. Es wurde in vier Stufen zwischen 2017 und 2023 umgesetzt und sieht unter anderem vor, dass Menschen mit Behinderungen mehr von ihrem Einkommen und Vermögen behalten dürfen, wenn sie Eingliederungshilfe beziehen. Wichtige Ziele sind zudem die Entlastung der Kommunen und eine stärkere Ausrichtung der Leistungen an den individuellen Bedürfnissen der Betroffenen.
C
chronische Erkrankungen
Chronische Krankheiten sind lang andauernde Erkrankungen (ab 6 Monate), die in der Regel nicht vollständig heilbar sind und häufig medizinische Betreuung und Behandlung erfordern. Sie entwickeln sich langsam und können über Monate, Jahre oder sogar ein Leben lang bestehen bleiben, im Gegensatz zu akuten Krankheiten. Häufige Beispiele sind Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes, Krebs, chronische Atemwegserkrankungen und Psychische Erkrankungen wie Depressionen. Sie können die Lebensqualität erheblich beeinflussen und erfordern einen individuellen Behandlungsplan.
Zuzahlungen für Arznei-, Heil- und Hilfsmittel, Krankenhausaufenthalte oder Reha unterliegen einer jährlichen Obergrenze,für Personen, die als schwerwiegend chronisch krank anerkannt sind, liegt die Grenze nur bei einem Prozent.
D
Diskriminierung
E
Eingliederungshilfe
Die Eingliederungshilfe ist eine Sozialleistung, die Menschen mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohten Menschen hilft, gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen und ein selbstbstimmtes Leben zu führen. Sie unterstützt durch Leistungen wie Schulbegleitung, Hilfsmittel, Unterstützung beim Wohnen oder bei der Arbeit. Zuständig ist die Eingliederungshilfe nur, wenn andere Leistungsträger wie die Kranken- oder Rentenversicherung nicht vorrangig zuständig sind.
Empowerment
Empwoerment bedeutet wörtlich „Selbstermächtigung“ oder „Befähigung“ und beschreibt einen Prozess, bei dem Menschen oder Gemeinschaften gestärkt werden, um mehr Kontrolle über ihr Leben zu erlangen und ihre eigenen Entscheidungen zu treffen. Es zielt darauf ab, Selbstvertrauen aufzubauen, die eigenen Stärken zu erkennen und Fähigkeiten zu entwickeln, um selbstständig und selbstbestimmt handeln zu können. Der Begriff stammt ursprünglich aus der Sozialarbeit und Psychologie und findet heute in vielen Bereichen wie der Gesundheitsförderung, Jugendhilfe und Unternehmensorganisation Anwendung.
Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung – EUTB®
F
Förderbedarf
G
GdB – Grad der Behinderung
GdB steht für Grad der Behinderung und ist eine Maßeinheit, die den Schweregrad einer Behinderung angibt. Er wird in Zehnerschritten von 20 bis 100 festgelegt und beziffert die körperlichen, geistigen, seelischen und sozialen Auswirkungen einer Beeinträchtigung im Alltag. Ein GdB von mindestens 50 definiert eine Schwerbehinderung. Der GdB muss bei der zuständigen Behörde (Versorgungsamt oder Amt für soziale Angelegenheiten) beantragt werden, um offiziell anerkannt zu werden. Der GdB wird nicht einfach nach Diagnosen vergeben, sondern nach den tatsächlich vorliegenden Einschränkungen im täglichen Leben. Ein anerkannter GdB kann zu verschiedenen Nachteilsausgleichen führen, welche vom Grad der Behinderung abhängt, wie zum Beispiel steuerlichen Vorteilen oder der Möglichkeit, einen Schwerbehindertenausweis zu erhalten, wenn der GdB bei mindestens 50 liegt.
H
Hilfsmittel
I
ICF / ICD
alle Menschen von Anfang an gleichberechtigt und selbstbestimmt am gesellschaftlichen Leben teilhaben, unabhängig von Herkunft, Behinderung, Geschlecht oder anderen Merkmalen; Vielfalt wird als normal angesehen und Strukturen so gestaltet, dass niemand ausgeschlossen wird, etwa durch Barrierefreiheit und gemeinsame Aktivitäten in Schule, Arbeit und Freizeit. Beispiele für Inklusion:
- Kinder mit und ohne Behinderung lernen gemeinsam in einer Klasse.
- Ein Bahnhof ist so gebaut, dass Menschen im Rollstuhl selbstständig einsteigen können.
- Veranstaltungen sind so geplant, dass auch Menschen mit Sinnesbehinderungen teilnehmen können.
Integrationsamt
J
Jobcoach
. Er arbeitet individuell mit dem Betroffenen und dessen Umfeld zusammen, um Schwierigkeiten zu bewältigen und langfristige Perspektiven zu entwickeln. Das Coaching kann durch Träger wie die Rentenversicherung oder Integrationsämter bewilligt werden und richtet sich an eine Person mit einem bestimmten Bedarf, wie beispielsweise nach einer Krankheit oder bei Problemen mit Kollegen.
- Personen, die wegen einer Behinderung oder gesundheitlichen Einschränkung ihren Arbeitsplatz gefährdet sehen.
- Personen, die nach einer längeren Krankheit wieder in den Beruf einsteigen möchten.
- Rehabilitanden der beruflichen Rehabilitation und Personen mit einem entsprechenden Bedarf.
K
Kindergeld für erwachsene behinderte Menschen
L
Leichte Sprache
Sie richtet sich primär an Menschen mit Lernschwierigkeiten, wird aber auch von Menschen mit geringen Deutschkenntnissen oder anderen Sprachproblemen genutzt. Wichtige Regeln sind kurze Sätze mit einer Aussage pro Satz, einfache Wörter, die Vermeidung von Fremdwörtern und die Nutzung von Bildern zur Unterstützung.
- Medizinische Rehabilitation: Wiederherstellung der Gesundheit, um Behinderungen abzuwenden, zu mindern oder die Folgen zu mildern.
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA): Umfassende Hilfen, um die Erwerbsfähigkeit zu sichern oder wiederherzustellen. Beispiele sind:
– Beratung und berufliche Qualifizierung (z. B. Umschulung, Weiterbildung, PC-Kurse)
– Anpassung des Arbeitsplatzes durch technische Hilfen
– Hilfen zur Arbeitsaufnahme (z. B. Bewerbungskosten, Mobilitätshilfen)
– Unterstützung in Werkstätten für behinderte Menschen
- Leistungen zur Sozialen Teilhabe: Ermöglichen das Wohnen und die Beteiligung am gesellschaftlichen Leben entsprechend den individuellen Bedürfnissen und Wünschen.
- Leistungen zur Teilhabe an Bildung: Sichern den gleichberechtigten Zugang zu Bildung, von der Vorbereitung auf die Schule bis zum Studium und zur Weiterbildung.
M
Mobilitätshilfen
N
Nachteilsausgleiche
In der Schule (für Schüler):
- Was? Erleichterungen bei Leistungsnachweisen wie Klausuren
- Wie? Mehr Zeit, andere Aufgabenstellung, technische Hilfsmittel
- Wann? Bei Beeinträchtigungen wie Lese-Rechtschreib-Schwäche oder ADHS, oft nach Antrag
- Wer entscheidet? die Schulleitung oder die zuständige Behörde
Im Beruf ( für Arbeitnehmer):
- Was? Unterstützung, um gesund und leistungsfähig zu bleiben und den Arbeitsplatz zu sichern.
- Wie? Behinderungsgerechte Gestaltung des Arbeitsplatzs, technische Hilfen, Freistellung für Reha-Maßnahmen, besonderer Kündigungsschutz ( bei GdB von 50)
- Wer entscheidet? Versorgungsamt, Integrationsamt, Rentenversicherung, Agentur für Arbeit
Im Alltag ( für Menschen mit Schwerbehinderung):
- Was? Vergünstigungen und Hilfen im täglichen Leben
- Wie? Kostenlose Nutzung des ÖPNV, Steuererleichterungen, Blindenhilfe oder Landesblindengeld, Hilfen bei Wohnraum
O
Offenbarung der Schwerbehinderung
P
Peer Counseling
- „Peer“ bedeutet „Gleichgestellter“ oder „Gleichbetroffener“.
- „Counseling“ ist Beratung.
- Es geht darum, dass jemand, der etwas Ähnliches durchgemacht hat (z.B. eine Querschnittslähmung, psychische Probleme, Behinderung), jemandem hilft, der gerade in dieser Situation steckt.
- Die Beratung ist niedrigschwellig, findet oft in Einzelgesprächen statt und konzentriert sich in der Beratung auf die Weitergabe von Lebenserfahrung, Stärkung der Fähigkeit, selbst Lösungen zu finden und unabhängiger zu werden.
Persönliches Budget
Das persönliche Budget für Menschen mit Schwerbehinderung ist eine finanzielle Leistung, die anstelle von Sach-oder Dienstleistungen gezahlt wird. Es ermöglicht eine selbstbestimmte Organisation der benötigten Unterstützung, zum Beispiel für Assistenz, Pflege oder Mobilität. Es kann grundsatzlich für alle Leistungen der Teilhabe beansprucht werden. Dadurch trägt es dem Gedanken der selbstbestimmten und gleichberechtigten Teilhabe behinderter Menschen und dem Wunsch – und Wahlrecht der Leistungsberechtigten Rechnung, denn behinderte Menschen können den Einkauf ihrer benötigten Hilfeleistungen eigenverantwortlich regeln. Sie haben einen Rechtsanspruch darauf und müssen es beantragen. Das Persönliche Budget wird nur auf Antrag gewährt – die Antragstellung ist immer freiwillig. Der Antrag wird beim zuständigen Leistungsträger gestellt, und die Höhe richtet sich nach dem individuellen Bedarf, der in einer Zielvereinbarung festgelegt wird.
Q
Qualitätsmanagement (QM)
R
Rehabilitation
- Wiederherstellung von Fähigkeiten: Rehabilitation hilft dabei, verlorene Fähigkeiten (körperlich, geistig, kognitiv) wiederzuerlangen.
- Ziel der Selbstständigkeit: Das Hauptziel ist die Ermöglichung eines selbstständigen Lebens durch die Teilhabe am Alltag, Beruf und sozialen Leben.
- Unterstützung nach Beeinträchtigungen: Es werden Maßnahmen ergriffen, um Menschen nach Operationen, Unfällen oder chronischen Erkrankungen zu unterstützen.
- Vielfältige Bereiche: Rehabilitation umfasst medizinische, berufliche und soziale Aspekte, um Schäden und Einschränkungen auszugleichen
- „Hilfe zur Selbsthilfe“: Das Prinzip ist, dem Betroffenen Werkzeuge und Fähigkeiten an die Hand zu geben, mit denen er sich selbst helfen kann, um langfristig positive Effekte zu erzielen.
Rehabilitationsträger
Die Rehabilitationsträger (auch: Reha-Träger) sind Institutionen, die gemäß SGB IX die Kosten für die Hilfen und Leistungen zur sozialen, medizinischen oder beruflichen Rehabilitation übernehmen. In Deutschland gibt es mehrere Rehabilitationsträger. Für die Leistungen zur Teilhabe ist kein einheitlicher Träger zuständig, sondern jeder Rehabilitationsträger hat neben seinen sonstigen Aufgaben seinen spezifischen Bereich der Rehabilitation und Teilhabe. Rehabilitationsträger sind dazu verpflichtet, längerfristig erkrankte oder behinderte Menschen umfassend über mögliche Maßnahmen zu informieren und zu beraten. Die Kosten dafür übernimmt der zuständige Reha- Träger, wenn die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind.
Welcher Rehabilitationsträger im Einzelfall der sogenannte leistende Reha- Träger ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab und muss jeweils individuell ermittelt und untereinander geklärt werden ( Zuständigkeitsklärung). Art und Umfang der einzelnen Leistungen zur Teilhabe sind im SGB IX sowie in dem für den jeweiligen Rehabilitationsträger maßgeblichen Sozialgesetzbuch geregelt.
S
Selbstbestimmung
- Freie Entscheidung: Man darf selbst entscheiden, wie man leben möchte, beispielsweise bei der Wahl der Wohnung, des Essens oder der eigenen Beschäftigung.
- Eigenverantwortung: Man übernimmt selbst die Verantwortung für die eigenen Entscheidungen und Handlungen.
- Abgrenzung von Fremdbestimmung: Das Gegenteil von Selbstbestimmung ist Fremdbestimmung, bei der andere oder gesellschaftliche Zwänge Entscheidungen für eine Person treffen.
- Soziale Komponente: Selbstbestimmung findet im sozialen Miteinander statt und bedeutet auch, die Rechte anderer zu achten und in einer Gemeinschaft zu leben.
- Unterstützung zur Entwicklung: Selbstbestimmung ist eine Fähigkeit, die gefördert und weiterentwickelt werden kann, beispielsweise durch die Unterstützung bei der persönlichen Assisten.
Sozialleistungsdreieck
Das Sozialleistungsdreieck ist ein Modell zur Darstellung der Rechtsbeziehungen im Sozialrecht. Es beschreibt die Konstellation zwischen drei Akteuren: dem Leistungsberechtigten (z. B. der hilfesuchende Bürger), dem Leistungsträger (z. B. eine Behörde wie das Jugendamt oder die Pflegekasse) und dem Leistungserbringer (z. B. ein Pflegedienst, eine Kita oder eine andere Einrichtung). Der Leistungsträger ist für die Finanzierung zuständig, der Leistungserbringer erbringt die tatsächliche Leistung, und der Leistungsberechtigte erhält die Leistung.
- Leistungsberechtigter: Die Person, die Hilfe benötigt, wie eine pflegebedürftige Person oder ein Kind.
- Leistungsträger: Die öffentliche Stelle, die den Anspruch auf die Leistung anerkennt und die Kosten trägt, wie die Pflegekasse oder das Jugendamt.
- Leistungserbringer: Die Einrichtung oder der Dienstleister, der die Leistung tatsächlich erbringt, oft im Auftrag des Leistungsträgers
Dieses Dreiecksverhältnis ist im deutschen Sozialrecht weit verbreitet, da die öffentlichen Leistungsträger die Leistungen oft nicht selbst erbringen, sondern dafür private oder freie Träger beauftragen. Ein Beispiel ist die Pflegeversicherung, bei der die Kasse zwar die Kosten für die Grundpflege übernimmt, die Leistung aber durch einen externen Pflegedienst erbracht wird.
T
Teilhabe
- Berufliche Teilhabe: Unterstützung bei der Berufsorientierung und Ausbildung, um einen Arbeitsplatz zu finden.
- Bildungsteilhabe: Finanzielle Unterstützung, damit Schülerinnen und Schüler am Schulleben teilnehmen können, zum Beispiel durch die Übernahme von Kosten für das Mittagessen oder Nachhilfe.
- Soziale Teilhabe: Ermöglichung der Teilnahme an kulturellen Veranstaltungen, Sport und Freizeitaktivitäten.
Teilhabeplan
Ein Teilhabeplan ist ein Dokument, das alle benötigten Hilfen und Unterstützungen für Menschen mit Behinderungen festhält, um deren Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Er wird erstellt, wenn verschiedene Leistungen von unterschiedlichen Stellen oder aus verschiedenen Gruppen erforderlich sind. Ziel ist es, diese Hilfen aufeinander abzustimmen und die Unterstützung „wie aus einer Hand“ zu organisieren.
Was wird im Teilhabeplan festgehalten?
- Individueller Bedarf: Was der Mensch konkret benötigt (z. B. Hilfsmittel, Unterstützung durch Pflege oder Therapie).
- Teilhabeziele: Was der Mensch erreichen möchte.
- Zuständige Träger: Welche Ämter oder Organisationen für welche Leistungen verantwortlich sind.
- Umsetzung der Leistungen: Wie und durch wen die Hilfen erbracht werden sollen.
Wer ist beteiligt?
- Der Mensch mit Behinderung: Er ist der zentrale Ansprechpartner, hat das Recht auf Information und muss bei der Erstellung mitwirken.
- Leistungsträger: Dazu gehören verschiedene Ämter, wie die gesetzliche Krankenkasse, die Rentenversicherung, die Agentur für Arbeit und die Eingliederungshilfe.
- Weitere Beteiligte: Je nach Bedarf können auch andere Dienste oder Einrichtungen einbezogen werden.
Wie wird der Teilhabeplan erstellt?
- Der Prozess kann mit einem Antrag bei einem Träger beginnen, der dann das Teilhabeplanverfahren einleitet.
- Ein Teilhabeplankonferenz kann einberufen werden, bei der alle zuständigen Stellen und der Betroffene zusammensitzen, um den Plan gemeinsam zu erarbeiten.
- Der Betroffene hat das Recht, den Plan einzusehen oder eine Kopie zu verlangen.
U
Unterstützte Beschäftigung
- Betriebliche Einarbeitung: Unterstützung durch Job-Coaches, die direkt am Arbeitsplatz helfen.
- Sozialpädagogische Begleitung: Beratung und Unterstützung von Kollegen im Betrieb.
- Krisenintervention: Gelegentliche oder dauerhafte psychosoziale Betreuung, je nach Bedarf.
Unterstützte Kommunikation
Unterstützte Kommunikation (UK) ist eine Methode, die Menschen hilft, die nicht sprechen können oder deren Lautsprache stark eingeschränkt ist, um sich mit anderen zu verständigen. Sie kombiniert körpereigene Mittel wie Mimik und Gestik mit externen Hilfsmitteln wie Bildkarten, Symbolen, Tastern oder Tablets mit Sprachprogrammen. Das Ziel ist, die kommunikativen Fähigkeiten zu erweitern und die Teilhabe am Leben zu fördern, indem sie die Kommunikation ergänzt oder ersetzt.
Arten der Unterstützung
- Körpereigene Methoden: Hierbei werden die natürlichen Fähigkeiten des Körpers genutzt.
- Mimik, Blickkontakt und Gesten
- Körperbewegungen und Zeigebewegungen
- Individuelle Gebärden oder das Fingeralphabet
- Körperfremde Methoden: Hierbei werden externe Hilfsmittel verwendet.
- Bildbasierte Hilfsmittel: Fotos, Bildkarten, Symbole oder Schrift
- Technische Hilfsmittel:
- Sprachausgabegeräte (Talker): Geräte mit vorformulierten Sätzen oder der Möglichkeit, durch Auswahl von Symbolen eigene Sätze zu bilden
- Taster: Tasten, die mit einer Sprachausgabe oder anderen Geräten (z.B. Licht, Mixer) verbunden sind
- Tablets mit Sprachapps: Software auf iPads oder anderen Tablets, um die Kommunikation zu unterstützen
- Augensteuerung: Steuerung von Computern oder Geräten durch Blickbewegungen, um Eingaben zu machen.
V
Versorgungsamt
W
Werkstatt für behinderte Menschen – WfbM
- Ziel: Sie sollen Menschen mit Behinderungen ermöglichen, am Arbeitsleben teilzuhaben, auch wenn eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aufgrund der Art oder Schwere der Behinderung nicht möglich ist.
- Angebot: WfbMs bieten sowohl berufliche Bildungsangebote als auch dauerhafte Beschäftigungsmöglichkeiten.
- Struktur: Die Einrichtungen sind in verschiedene Bereiche gegliedert, wie beispielsweise einen Eingangs-, Berufsbildungs- und Arbeitsbereich.
- Arbeitsbedingungen: Die dort beschäftigten Menschen erhalten eine Vergütung, die in der Regel niedriger ausfällt als der Mindestlohn auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, obwohl hierzu aktuelle Diskussionen und rechtliche Entwicklungen bestehen.
- Integration: WfbMs können auch als Sprungbrett dienen. Sie unterstützen Beschäftigte, die Fähigkeit zu erlangen, auf Außenarbeitsplätzen direkt in Unternehmen zu arbeiten und sich so dem allgemeinen Arbeitsmarkt anzunähern.
Wunsch- und Wahlrecht
Was das Wunsch- und Wahlrecht beinhaltet:
- Wahl der Einrichtung: Sie können sich eine bestimmte Rehabilitationsklinik, eine Pflegeperson oder ein Betreuungsangebot aussuchen, anstatt sich an vorgegebene Listen zu halten.
- Persönliche Berücksichtigung: Der Kostenträger muss Ihre persönliche Lebenssituation, Ihre Neigungen sowie religiöse und weltanschauliche Bedürfnisse berücksichtigen.
- Reha-spezifische Aspekte: Bei der Wahl einer Rehaklinik sind die Behandlungsschwerpunkte, die Spezialisierung auf Ihr Krankheitsbild, die Möglichkeit zur Abdeckung von Nebendiagnosen und die Umgebung des Standortes relevant.
- Formulierung der Wünsche: Sie können Ihre Wünsche im Antrag äußern, beispielsweise indem Sie bis zu drei Wunschkliniken angeben.
- Die gewählte Einrichtung muss für die entsprechende Indikation oder Leistung geeignet sein.
- Die Einrichtung muss über einen Versorgungsvertrag mit dem Kostenträger verfügen.
- Es darf nicht zu unverhältnismäßigen Mehrkosten kommen.
- Der Kostenträger prüft, ob die Wünsche erfüllbar sind, z. B. in Bezug auf die Erreichbarkeit und freie Plätz
Z
Zuständigkeitserklärung
Inklusionsberater Sachsen EUTB
c/o Auto-Union Chemnitz e.V.
Wiesenufer 8, 09123 Chemnitz