Wörterbuch
A
Agentur für Arbeit
Die Agentur für Arbeit, die korrekte Bezeichnung ist Bundesagentur für Arbeit (BA), ist die zentrale Dienstleisterin für den deutschen Arbeitsmarkt. Sie ist eine Behörde, die Menschen und Unternehmen zusammenbringt, indem sie Arbeits- und Ausbildungsplätze vermittelt, Arbeits- und Berufsberatung anbietet, die berufliche Aus- und Weiterbildung fördert und Arbeitslosengeld auszahlt. Die Bundesagentur für Arbeit besteht aus einem bundesweiten Netz von Agenturen für Arbeit und Geschäftsstellen sowie weiteren Einrichtungen wie Familienkassen und Berufsinformationszentren (BIZ). Die Agentur für Arbeit kümmert sich um die Leistungen für Arbeitsuchende, die einen Beitrag in die Arbeitslosenversicherung gezahlt haben, wie das Arbeitslosengeld.
- Rechtlicher Rahmen: Sie basieren auf dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) und § 60 SGB IX.
- Zielgruppe: Menschen mit Behinderungen, die nicht, noch nicht oder nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können.
- Unterschied zur WfbM: Im Gegensatz zu Werkstätten haben aLA keine Aufnahmepflicht, müssen nicht zwingend den Berufsbildungs- und Arbeitsbereich gleichzeitig anbieten und unterliegen geringeren regulatorischen Anforderungen.
- Arbeitsverhältnis: Die Beschäftigten haben einen ähnlichen rechtlichen Status wie in einer Werkstatt (arbeitnehmerähnliches Verhältnis), arbeiten aber oft in normalen Betrieben (Betriebsintegrierte Arbeitsplätze).
- Beispiele: Bildungsträger, soziale Einrichtungen oder spezialisierte Unternehmen, die als Brücke zum ersten Arbeitsmarkt fungieren.
Eine Assistenz in der Eingliederungshilfe unterstützt Menschen mit Behinderung dabei, ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu führen, indem sie bei der Bewältigung alltäglicher Aufgaben hilft, ohne die Person zu ersetzen. Zu den Aufgaben gehören die Hilfe bei der Haushaltsführung, der Tagesstrukturierung, der Freizeitgestaltung und der Gesundheitsvorsorge. Zudem unterstützen sie bei der Arbeit und Ausbildung sowie bei der Gestaltung sozialer Kontakte und der persönlichen Lebensplanung.
Assistenzleistungen
Assistenzleistungen unterstützen Menschen mit Behinderungen dabei, ein selbstbestimmtes Leben zu führen, indem sie bei alltäglichen Aufgaben, der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und der persönlichen Lebensplanung helfen. Die Unterstützung kann je nach Bedarf von der Begleitung bis zur vollständigen Übernahme von Tätigkeiten reichen, beispielsweise im Haushalt, bei der Körperpflege, in der Freizeit, im Bildungs- und im Berufsbereich. Die Leistungen können als Dienstleistung (Sachleistung) oder als „Persönliches Budget“ in Form von Geldleistungen bezogen werden, um die Assistenz selbst zu organisieren.
Arbeitsassistenz
Eine Arbeitsassistenz unterstützt Menschen mit Behinderung dabei, ihre Arbei zu erledigen, indem sie behinderteungsbedingte Nachteile ausgleicht, ohne die Kernarbeit zu übernehmen. Typische Aufgaben können das Anreichen von Werkzeugen, das Vorlesen von Texten oder das Übersetzen in Gebärdensprache sein. Darüber hinaus berät und begleitet sie bei der Jobsuche, der Einarbeitung und der Sicherung eines bestehenden Arbeitsplatzes und unterstützt Arbeitgeber bei der Gestaltung eines passenden Arbeitsumfeldes.
B
Barrierefreiheit
Barrierefreiheit heißt, dass Gebäude und öffentliche Plätze, Arbeitsstätten und Wohnungen, Verkehrsmittel und Gebrauchsgegenstände, Dienstleistungen, Kommunikationsmittel und Freizeitangebote so gestaltet werden, dass sie für alle ohne fremde Hilfe zugänglich sind.
Bedarfserkennung
Die Bedarfserkennung ist der erste Schritt im Rehabilitationsprozess, der dazu dient, einen möglichen Unterstützungs- oder Teilhabebedarf frühzeitig zu erkennen. Es geht darum, eine drohende Behinderung oder den Bedarf an Leistungen zur Teilhabe zu identifizieren, um frühzeitig handeln zu können, wie zum Beispiel durch medizinische Reha- Maßnahmen, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben oder Bildung. An diesem Prozess sind nicht nur Rehabilitationsträger beteiligt, sondern auch die betroffene Person selbst, Angehörige, Ärzte oder Arbeitgeber.
Bedarfsermittlung
Die Bedarfsermittlung in der Eingliederungshilfe ist ein Prozess, bei dem der individuelle Unterstützungsbedarf eines Menschen mit Behinderung festgestellt wird. Dieser Prozess ist ein zentraler Schritt des Gesamtplanverfahrens nach dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) und basiert auf der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF). Dabei werden die Wünsche, Ziele und Lebensvorstellungen der Person selbst ermittelt, um einen passgenauen, individuellen Leistungsplan zu erstellen.
Behindertengleichstellungsgesetz – BGG
Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) ist ein Bundesgesetz, das die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen regelt und Benachteiligung verhindern soll. Es verpflichtet Behörden des Bundes und Ämter, die Bundesrecht ausführen, zur Barrierefreiheit in ihren Einrichtungen, beispielsweise bei Gebäuden und Online-Angeboten. Wesentliche Ziele sind die Beseitigung von Benachteiligungen, die Gewährleistung der gleichberechtigten Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen.
Behinderten – Pauschbetrag
- Voraussetzungen: Ein gültiger Behindertenausweis oder Bescheid des Versorgungsamtes/Pflegegrades ist erforderlich.
- Beantragung: Die Beantragung erfolgt über die Einkommensteuererklärung (Anlage Außergewöhnliche Belastungen) oder als Lohnsteuerermäßigung beim Arbeitgeber.
- Alternative: Liegen die tatsächlichen Kosten deutlich über dem Pauschbetrag, können diese statt der Pauschale als außergewöhnliche Belastung angesetzt werden.
- Kinder: Eltern können den Pauschbetrag für ihr behindertes Kind übertragen lassen, wenn sie keine eigenen Kosten geltend machen.
Behinderung
Eine Behinderung beschreibt eine langfristige , mindestens 6 Monate anhaltende, körperliche, seelische, geistige Benachteiligung oder Sinnesbeeinträchtigung, die die Teilhabe an der Gesellschaft erschwert. Der Begriff „Behinderung“ betont durch das soziale Modell der Behinderung stärker die Wechselwirkung der Beeinträchtigung mit gesellschaftlichen Barrieren. Die bevorzugte und respektvollere Bezeichnung ist „Menschen mit Behinderung“.
- Ziel: Reale Einschätzung der Leistungsfähigkeit, um den Wiedereinstieg ins Arbeitsleben (z. B. durch Stufenweise Wiedereingliederung) zu planen.
- Inhalt: Praktische Arbeitserprobung und Tests zu Ausdauer, Konzentration und sozialen Kompetenzen.
- Dauer: Oft Teil einer Phase-II-Rehabilitation oder ein kürzerer, intensiver Check, häufig durchgeführt in Berufsförderungswerken oder spezialisierten Einrichtungen.Ergebnis: Ein Abschlussbericht liefert Empfehlungen für den weiteren beruflichen Weg.
- Zielgruppe: Jugendliche ohne Schulabschluss, mit schlechten Zeugnissen, Migrationshintergrund, sozialen Schwierigkeiten oder körperlichen Einschränkungen.
- Inhalte: Die Förderung verbindet sozial- und berufspädagogische Ansätze, oft inkl. Berufsberatung, Nachhilfe und sozialpädagogischer Betreuung.
- Maßnahmen: Dazu zählen ausbildungsbegleitende Hilfen (abH), außerbetriebliche Ausbildung (BaE) und die Assistierte Ausbildung (AsA).
- Träger: Die Förderung wird hauptsächlich durch die Agentur für Arbeit finanziert und umgesetzt.
- Ziel: Die erfolgreiche Integration in eine reguläre betriebliche Ausbildung und den ersten Arbeitsmarkt
- Maßnahmen: Dazu gehören Berufsfindungen, Anpassungsqualifizierungen, Umschulungen, Weiterbildungen sowie Hilfen zur Arbeitsplatzsuche.
- Ziele: Erhalt des Arbeitsplatzes, Umschulung auf einen neuen Beruf oder Integration in den ersten Arbeitsmarkt.
- Träger:Je nach Ursache sind Rentenversicherung, Bundesagentur für Arbeit, Unfallversicherung oder Träger der Eingliederungshilfe zuständig.
- Einrichtungen: Durchführung oft in Berufsförderungswerken (BFW) oder Berufsbildungswerken (BBW).
- Voraussetzungen: Eine unfall- oder krankheitsbedingte Einschränkung der Arbeitsfähigkeit, die eine spezielle Förderung erfordert.
Berufliche Reha umfasst auch Unterstützung für Arbeitgeber, etwa durch technische Arbeitshilfen oder Eingliederungszuschüsse.
Berufsbildungsbereich ( BBB)
Der Berufsbildungsbereich ( BBB) ist eine Abteilung der Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM), die Menschen mit Behiderung auf das Berufsleben vorbereitet. Über einen Zeitraum von meist zwei Jahren werden Arbeitspraktiken, soziale Kompetenzen und fachliche Kenntnisse vermittelt, um die Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen, oft mit dem Ziel des Übergangs auf den allgemeinen Arbeitsmarkt oder in den Arbeitsbereich der WfbM.
Kernaspekte:
- Dauer & Ziel: Nach einem ca. 3-monatigen Eingangsverfahren dauert der BBB in der Regel 2 Jahre. Er dient der Qualifizierung, Förderung der Persönlichkeit und Feststellung der Leistungsfähigkeit.
- Inhalte: Die Bildung ist praxisorientiert und umfasst Arbeitsplatz-Erprobungen in verschiedenen Abteilungen (z.B. Metall, Holz, Gartenbau, Hauswirtschaft).
- Förderung: Teilnehmer erhalten einen individuellen Bildungsplan, persönliche Bildungsbegleiter sowie Unterstützung bei Praktika, auch auf dem ersten Arbeitsmarkt.
- Zielgruppe: Menschen, die aufgrund ihrer Behinderung (noch) nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können.
Der BBB ist eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben, um berufliche Potenziale zu entwickeln.
Berufsbildungswerk (BBW)
Ein Berufsbildungswerk (BBW) ist eine spezialisierte Einrichtung der beruflichen Rehabilitation für junge Menschen mit Behinderungen oder Förderbedarf. Es ermöglicht eine Erstausbildung oder Berufsvorbereitung, oft mit Internat, um den Einstieg in dn Arbeitsmarkt zu erleichtern. BBWs bieten eine barrierefreie Ausbildung in über 240 Berufen mit individueller sozialpädagogischer und psychologischer Betreuung.
Kernmerkmale und Aufgaben eines BBW:
- Zielgruppe: Jugendliche und junge Erwachsene, die aufgrund ihrer Behinderung (körperlich, psychisch, lernbezogen) besondere Hilfen benötigen.
- Ausbildung & Vorbereitung: Anerkannte Ausbildungsberufe (viele Ausbildungsberufe im Handwerk, IT, Büro, Lager) sowie Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB).
- Ganzheitlicher Ansatz: Die Einrichtungen umfassen meist Ausbildungswerkstätten, Berufsschulen, Internate und medizinisch-psychologische Dienste unter einem Dach.
- Inklusion: Ziel ist die Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt.
- Finanzierung: Die Kosten werden in der Regel von der Bundesagentur für Arbeit, der Renten- oder Unfallversicherung getragen.
- Zugang: Für den Besuch ist meist ein festgestellter Rehastatus notwendig, die Zuweisung erfolgt über die Reha-Berater der Agentur für Arbeit.
Besonderer Förderbedarf
Jugendliche, die mehr Unterstützung brauchen als andere, haben beim Übergang von der Schule in den Beruf ein Recht auf besondere Hilfe. Diese Unterstützung soll sicherstellen, dass sie in allgemeinbildenden und beruflichen Schulen gut gefördert werden.
Es gibt verschiedene Angebote, die dabei helfen:
- überhaupt eine Berufsausbildung zu beginnen,
- eine laufende Ausbildung fortzusetzen und erfolgreich abzuschließen,
- nach einem Abbruch einer Ausbildung wieder einzusteigen,
- nach einer abgeschlossenen Ausbildung eine Arbeitsstelle zu finden und zu behalten.
Wann genau ein „besonderer Förderbedarf“ vorliegt, steht in den Schulgesetzen der Bundesländer sowie im SGB III, SGB VIII, SGB IX und SGB XII.
Der besondere Förderbedarf wird immer für einen bestimmten Bereich festgestellt, zum Beispiel:
- in der Schule,
- in der Jugendberufshilfe,
- durch andere zuständige Stellen wie Jugendamt oder Agentur für Arbeit.
Je nach Bereich gibt es unterschiedliche Fördermöglichkeiten. Wird zum Beispiel in der Schule ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt, heißt das nicht automatisch, dass der Jugendliche auch in anderen Bereichen – etwa in der Jugendberufshilfe – Anspruch auf zusätzliche sozialpädagogische Hilfen hat. Alle staatlichen Hilfen, die Jugendliche mit besonderem Förderbedarf beim Einstieg in Ausbildung und Beruf unterstützen, fasst man unter dem Begriff „Benachteiligtenförderung“ zusammen.
Betriebliches Eingliederungsmanagement ( BEM)
- Pflicht für Arbeitgeber: Arbeitgeber in Sachsen müssen allen Mitarbeitern, die innerhalb von 12 Monaten länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig waren, ein BEM anbieten.
- Freiwilligkeit: Die Teilnahme am BEM ist für Beschäftigte freiwillig.
- Zielsetzung: Ziel ist es, gemeinsam mit dem Arbeitnehmer Lösungen zu entwickeln, um die Gesundheit zu fördern, Arbeitsunfähigkeitszeiten zu reduzieren und eine erneute Erkrankung zu verhindern.
- Maßnahmen: Mögliche Maßnahmen umfassen Arbeitsplatzanpassungen (z.B. ergonomische Stühle), Arbeitszeitveränderungen, stufenweise Wiedereingliederung (Hamburger Modell) oder Weiterbildungen.
- Ablauf: Nach der Identifikation der Fehltage wird ein Gespräch mit dem Arbeitnehmer, dem Arbeitgeber und ggf. dem Betriebs-/Personalrat geführt, um Ursachen zu klären und Maßnahmen zu planen.
- Sonderfall Sachsen: In Schulen in Sachsen ist das BEM als Teil der Fürsorgepflicht durch Dienstvereinbarungen zwischen dem Kultusministerium und dem Personalrat geregelt.
Bundesteilhabegesetz – BTHG
Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) ist ein Gesetz, das die Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen stärken soll. Es wurde in vier Stufen zwischen 2017 und 2023 umgesetzt und sieht unter anderem vor, dass Menschen mit Behinderungen mehr von ihrem Einkommen und Vermögen behalten dürfen, wenn sie Eingliederungshilfe beziehen. Wichtige Ziele sind zudem die Entlastung der Kommunen und eine stärkere Ausrichtung der Leistungen an den individuellen Bedürfnissen der Betroffenen.
C
chronische Erkrankungen
Chronische Krankheiten sind lang andauernde Erkrankungen (ab 6 Monate), die in der Regel nicht vollständig heilbar sind und häufig medizinische Betreuung und Behandlung erfordern. Sie entwickeln sich langsam und können über Monate, Jahre oder sogar ein Leben lang bestehen bleiben, im Gegensatz zu akuten Krankheiten. Häufige Beispiele sind Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes, Krebs, chronische Atemwegserkrankungen und Psychische Erkrankungen wie Depressionen. Sie können die Lebensqualität erheblich beeinflussen und erfordern einen individuellen Behandlungsplan.
Zuzahlungen für Arznei-, Heil- und Hilfsmittel, Krankenhausaufenthalte oder Reha unterliegen einer jährlichen Obergrenze,für Personen, die als schwerwiegend chronisch krank anerkannt sind, liegt die Grenze nur bei einem Prozent.
D
Datenschutz
Kernpunkte des Datenschutzes:
- Personenbezogene Daten: Dazu gehören Namen, Adressen, E-Mail-Adressen, Telefonnummern, Fotos und IP-Adressen.
- Informationelle Selbstbestimmung: Jeder entscheidet grundsätzlich selbst, welche Daten er preisgibt.
- Grundsatz der Erforderlichkeit:
- Daten dürfen nur erhoben werden, wenn dies unbedingt notwendig ist (Speicherbegrenzung).
- Schutz vor Missbrauch: Zweck ist es, Identitätsdiebstahl, Stalking oder berufliche Nachteile durch unbefugte Datennutzung zu verhindern.
- Rechenschaftspflicht: Verantwortliche Stellen müssen die Einhaltung der Datenschutzregeln nachweisen können.
Datenschutz betrifft sowohl den privaten Sektor (Unternehmen) als auch den öffentlichen Sektor (Ämter) und gewinnt durch die zunehmende Digitalisierung weiter an Bedeutung.
Disability Management
Disability Management ist ein systematischer Ansatz in Betrieben, um Arbeitsunfähigkeit zu verhindern, gesundheitlich beeinträchtigten Menschen zu unterstützen und sie nach längerer Krankheit erfolgreich wieder einzugliedern. Es vernetzt Akteure wie Arbeitgeber, Ärzte und Versicherungen, um die Arbeitsfähigkeit zu erhalten und Arbeitsplätze zu sichern.
Kernaspekte:
- Ziele: Hauptziele sind die Teilhabe am Arbeitsleben zu sichern, Arbeitsplätze zu erhalten, den Know-how-Verlust zu verhindern und Fehlzeiten zu reduzieren.
- Ablauf: Es handelt sich um ein strukturiertes Verfahren, oft eng verbunden mit dem betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM). Dazu gehören präventive Maßnahmen und die Organisation der Wiedereingliederung, zum Beispiel durch Anpassung des Arbeitsplatzes.
- Disability Manager: Spezialisierte Fachkräfte (oft zertifiziert nachDGUV-Standards) agieren als zentrale Ansprechpartner, die sozialversicherungsrechtliche, medizinische und psychologische Kompetenzen vereinen.
- Vorteile: Neben dem Erhalt der Arbeitsfähigkeit für Beschäftigte bietet es Unternehmen finanzielle Vorteile durch verringerte Ausfallkosten und langfristige Personalbindung.
In Deutschland ist die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) führend bei der Einführung und der Zertifizierung von Disability Managern.
Diskriminierung
E
Eingangsverfahren
Das Eingangsverfahren (EV) in der Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) ist die erste Phase der beruflichen Rehabilitation, die in der Regel drei Monate dauert. Es dient dazu festzustellen, ob die WfbM die richtige Einrichtung ist, und Eignung, Interessen sowie Fähigkeiten des Teilnehmers zu prüfen.
Kernmerkmale des Eingangsverfahrens:
- Dauer & Ziel: Maximal 3 Monate, um die Eignung der WfbM zu prüfen und den passenden Arbeitsbereich zu finden.
- Ablauf: Praktika in verschiedenen Abteilungen, Eignungsanalysen und persönliche Gespräche.
- Ergebnis: Erstellung eines individuellen Eingliederungsplans, der den Förderbedarf festlegt.
- Übergang: Nach erfolgreichem Abschluss folgt der Berufsbildungsbereich (BBB).
- Finanzierung: Die Kosten übernimmt in der Regel die Agentur für Arbeit oder der KSV.
- Betreuung: Begleitende Dienste sorgen für eine ganzheitliche Unterstützung.
Das Eingangsverfahren ist Teil der Eingliederungshilfe und bietet einen geschützten Rahmen, um Arbeitsbereiche wie Montage, Verpackung oder Hauswirtschaft kennenzulernen. Es soll sicherstellen, dass die Teilhabe am Arbeitsleben optimal gestaltet wird.
Eingliederungshilfe
Die Eingliederungshilfe ist eine Sozialleistung, die Menschen mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohten Menschen hilft, gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen und ein selbstbstimmtes Leben zu führen. Sie unterstützt durch Leistungen wie Schulbegleitung, Hilfsmittel, Unterstützung beim Wohnen oder bei der Arbeit. Zuständig ist die Eingliederungshilfe nur, wenn andere Leistungsträger wie die Kranken- oder Rentenversicherung nicht vorrangig zuständig sind.
Eingliederungsplan
Ein Eingliederungsplan ist ein strukturiertes Dokument, das die Rückkehr in das Berufsleben nach längerer Krankheit ( oft im Rahmen des BEM) oder die Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit Behinderung (in WfbMs) festlegt. Er regelt individuell Schritte wie stufenweise Arbeitszeitsteigerung, Arbeitsplatzanpassungen oder Fördermaßnahmen.
Wichtige Aspekte des Eingliederungsplans:
- Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM): Nach > 6 Wochen Krankheit erstellen Arbeitgeber und Mitarbeiter gemeinsam einen Plan, um den Arbeitsplatz zu erhalten, z. B. durch reduzierte Arbeitszeiten oder angepasste Aufgaben.
- Wiedereingliederung (Hamburger Modell): Ein ärztlicher Plan, der eine schrittweise Arbeitszeitsteigerung beinhaltet, während der Mitarbeiter noch arbeitsunfähig krankgeschrieben ist.
- Eingliederungsplan in Werkstätten (WfbM): Pflichtplan im Eingangsverfahren/Berufsbildungsbereich, der Ziele für die Teilhabe am Arbeitsleben und die berufliche Entwicklung festlegt.
- Inhalt: Er beinhaltet den aktuellen Leistungsstand, Förderziele, notwendige Maßnahmen und die Beteiligung von Netzwerken.
Ziel ist es, die Arbeitsfähigkeit zu erhalten, Arbeitslosigkeit zu vermeiden und die Teilhabe am Arbeitsleben zu sichern.
Empowerment
Empowerment bedeutet wörtlich „Selbstermächtigung“ oder „Befähigung“ und beschreibt einen Prozess, bei dem Menschen oder Gemeinschaften gestärkt werden, um mehr Kontrolle über ihr Leben zu erlangen und ihre eigenen Entscheidungen zu treffen. Es zielt darauf ab, Selbstvertrauen aufzubauen, die eigenen Stärken zu erkennen und Fähigkeiten zu entwickeln, um selbstständig und selbstbestimmt handeln zu können. Der Begriff stammt ursprünglich aus der Sozialarbeit und Psychologie und findet heute in vielen Bereichen wie der Gesundheitsförderung, Jugendhilfe und Unternehmensorganisation Anwendung.
Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung – EUTB®
- Rehabilitation& Teilhabe: Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, Reisekosten, Rehabilitationssport, Funktionstraining, Kraftfahrzeughilfe oder Arbeitsassistenz.
- Pflege: Betreuungs- und Entlastungsleistungen im Alltag, wie Haushaltshilfe, stundenweise Betreuung oder Pflegekurse.
- Sozialhilfe/ Jobcenter: Mehrbedarfszuschläge (z.B. für Ernährung, Hygiene) oder Leistungen für Bildung und Teilhabe.
Diese Leistungen sollen die Selbstständigkeit fördern und helfen, besondere Lebenslagen zu bewältigen.
Erwerbsfähigkeit
- Synonyme/Verwandte Begriffe: Erwerbsminderungsrente (EM-Rente), verminderte Erwerbsfähigkeit, umgangssprachlich oft noch Erwerbsunfähigkeit (veraltet).
- Volle Erwerbsminderung: Wer täglich weniger als drei Stunden arbeiten kann, hat Anspruch auf die volle Rente.
- Teilweise Erwerbsminderung: Wer drei bis unter sechs Stunden arbeiten kann, erhält die teilweise Rente.
- Voraussetzungen: Meist müssen fünf Jahre Wartezeit erfüllt sein (allgemeine Wartezeit) und in den letzten fünf Jahren drei Jahre Pflichtbeiträge gezahlt worden sein.
- Medizinische Prüfung: Die Deutsche Rentenversicherung prüft anhand ärztlicher Unterlagen, ob die Minderung der Erwerbsfähigkeit vorliegt.
- Arbeitsmarktrente: Auch wer teilweise erwerbsgemindert ist, kann die volle Rente erhalten, wenn der Teilzeitarbeitsmarkt als „verschlossen“ gilt (kein passender Arbeitsplatz innerhalb eines Jahres).
- Hinzuverdienst: Trotz Erwerbsminderungsrente ist ein Hinzuverdienst möglich, wobei bestimmte Grenzen eingehalten werden müssen, um die Rente nicht zu gefährden.
F
Fachdienste
Die Fachdienste der Integrationsämter unterstützen Menschen mit Schwerbehinderung und ihre Arbeitgeber in allen Fragen rund um das Arbeitsleben. jeder Fachdienst hat dabei eigene Schwerpunkte und begleitet bestimmte Themen oder Personengruppen.
Alle Fachdienste arbeiten eng zusammen – untereinander, mit den Integrationsfachdiensten und mit weiteren Fachstellen für Menschen mit Behindeungen im Beruf. So wird sichergestellt, dass jede Person die passende Unterstützung erhält.
zu den besonderen Fachdiensten gehören unter anderem:
- Technischer Beratungsdienst
- Fachdienst für psychosoziale und arbeitspädagogische Begleitung
- Fachdienst für sehbehinderte und blinde Menschen
- Fachdienst für hörbehinderte Menschen
- Fachdienst für betriebliche Suchtprävention
Förderbedarf
G
Gesamtplan
- Voraussetzungen: Ein GdB von mindestens 30, aber unter 50, sowie ein Wohnsitz oder Arbeitsplatz in Deutschland. Die Gleichstellung ist notwendig, wenn der Arbeitsplatz durch die Behinderung gefährdet ist oder eine Arbeitsaufnahme behinderungsbedingt scheitert.
- Vorteile (wie schwerbehindert):
- Besonderer Kündigungsschutz.
- Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (z.B. technische Ausstattung).
- Berücksichtigung bei der Beschäftigungspflicht für Arbeitgeber.
- Keine Vorteile (im Vergleich zu GdB 50+):
- Kein Anspruch auf Zusatzurlaub.
- Kein Anspruch auf kostenlose Beförderung im öffentlichen Nahverkehr.
- Kein Anspruch auf vorgezogene Altersrente.
Die Gleichstellung hilft, Nachteile im Beruf auszugleichen und ist besonders für Menschen wichtig, die aufgrund ihrer gesundheitlichen Einschränkungen am Arbeitsplatz Schwierigkeiten haben.
Grad der Behinderung – GdB
GdB steht für Grad der Behinderung und ist eine Maßeinheit, die den Schweregrad einer Behinderung angibt. Er wird in Zehnerschritten von 20 bis 100 festgelegt und beziffert die körperlichen, geistigen, seelischen und sozialen Auswirkungen einer Beeinträchtigung im Alltag. Ein GdB von mindestens 50 definiert eine Schwerbehinderung. Der GdB muss bei der zuständigen Behörde (Versorgungsamt oder Amt für soziale Angelegenheiten) beantragt werden, um offiziell anerkannt zu werden. Der GdB wird nicht einfach nach Diagnosen vergeben, sondern nach den tatsächlich vorliegenden Einschränkungen im täglichen Leben. Ein anerkannter GdB kann zu verschiedenen Nachteilsausgleichen führen, welche vom Grad der Behinderung abhängt, wie zum Beispiel steuerlichen Vorteilen oder der Möglichkeit, einen Schwerbehindertenausweis zu erhalten, wenn der GdB bei mindestens 50 liegt.
Grad der Schädigungsfolgen – GdS
H
Handicap
Behinderung/Einschränkung: Das Wort wird häufig als weichere Bezeichnung für Menschen mit Behinderung verwendet. Es beschreibt eine Schwäche oder gesundheitliche Einschränkung, wird jedoch im Gegensatz zum Begriff „Behinderung“ oft als zu stark defizitorientiert kritisiert.
Hilfsmittel
I
ICF / ICD
alle Menschen von Anfang an gleichberechtigt und selbstbestimmt am gesellschaftlichen Leben teilhaben, unabhängig von Herkunft, Behinderung, Geschlecht oder anderen Merkmalen; Vielfalt wird als normal angesehen und Strukturen so gestaltet, dass niemand ausgeschlossen wird, etwa durch Barrierefreiheit und gemeinsame Aktivitäten in Schule, Arbeit und Freizeit. Beispiele für Inklusion:
- Kinder mit und ohne Behinderung lernen gemeinsam in einer Klasse.
- Ein Bahnhof ist so gebaut, dass Menschen im Rollstuhl selbstständig einsteigen können.
- Veranstaltungen sind so geplant, dass auch Menschen mit Sinnesbehinderungen teilnehmen können.
Integrationsamt
J
Jobcoach
. Er arbeitet individuell mit dem Betroffenen und dessen Umfeld zusammen, um Schwierigkeiten zu bewältigen und langfristige Perspektiven zu entwickeln. Das Coaching kann durch Träger wie die Rentenversicherung oder Integrationsämter bewilligt werden und richtet sich an eine Person mit einem bestimmten Bedarf, wie beispielsweise nach einer Krankheit oder bei Problemen mit Kollegen.
- Personen, die wegen einer Behinderung oder gesundheitlichen Einschränkung ihren Arbeitsplatz gefährdet sehen.
- Personen, die nach einer längeren Krankheit wieder in den Beruf einsteigen möchten.
- Rehabilitanden der beruflichen Rehabilitation und Personen mit einem entsprechenden Bedarf.
K
Kindergeld für erwachsene behinderte Menschen
L
Leichte Sprache
Sie richtet sich primär an Menschen mit Lernschwierigkeiten, wird aber auch von Menschen mit geringen Deutschkenntnissen oder anderen Sprachproblemen genutzt. Wichtige Regeln sind kurze Sätze mit einer Aussage pro Satz, einfache Wörter, die Vermeidung von Fremdwörtern und die Nutzung von Bildern zur Unterstützung.
- Medizinische Rehabilitation: Wiederherstellung der Gesundheit, um Behinderungen abzuwenden, zu mindern oder die Folgen zu mildern.
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA): Umfassende Hilfen, um die Erwerbsfähigkeit zu sichern oder wiederherzustellen. Beispiele sind:
– Beratung und berufliche Qualifizierung (z. B. Umschulung, Weiterbildung, PC-Kurse)
– Anpassung des Arbeitsplatzes durch technische Hilfen
– Hilfen zur Arbeitsaufnahme (z. B. Bewerbungskosten, Mobilitätshilfen)
– Unterstützung in Werkstätten für behinderte Menschen
- Leistungen zur Sozialen Teilhabe: Ermöglichen das Wohnen und die Beteiligung am gesellschaftlichen Leben entsprechend den individuellen Bedürfnissen und Wünschen.
- Leistungen zur Teilhabe an Bildung: Sichern den gleichberechtigten Zugang zu Bildung, von der Vorbereitung auf die Schule bis zum Studium und zur Weiterbildung.
M
Mobilitätshilfen
N
Nachteilsausgleiche
In der Schule (für Schüler):
- Was? Erleichterungen bei Leistungsnachweisen wie Klausuren
- Wie? Mehr Zeit, andere Aufgabenstellung, technische Hilfsmittel
- Wann? Bei Beeinträchtigungen wie Lese-Rechtschreib-Schwäche oder ADHS, oft nach Antrag
- Wer entscheidet? die Schulleitung oder die zuständige Behörde
Im Beruf ( für Arbeitnehmer):
- Was? Unterstützung, um gesund und leistungsfähig zu bleiben und den Arbeitsplatz zu sichern.
- Wie? Behinderungsgerechte Gestaltung des Arbeitsplatzs, technische Hilfen, Freistellung für Reha-Maßnahmen, besonderer Kündigungsschutz ( bei GdB von 50)
- Wer entscheidet? Versorgungsamt, Integrationsamt, Rentenversicherung, Agentur für Arbeit
Im Alltag ( für Menschen mit Schwerbehinderung):
- Was? Vergünstigungen und Hilfen im täglichen Leben
- Wie? Kostenlose Nutzung des ÖPNV, Steuererleichterungen, Blindenhilfe oder Landesblindengeld, Hilfen bei Wohnraum
O
Offenbarung der Schwerbehinderung
P
Peer Counseling
- „Peer“ bedeutet „Gleichgestellter“ oder „Gleichbetroffener“.
- „Counseling“ ist Beratung.
- Es geht darum, dass jemand, der etwas Ähnliches durchgemacht hat (z.B. eine Querschnittslähmung, psychische Probleme, Behinderung), jemandem hilft, der gerade in dieser Situation steckt.
- Die Beratung ist niedrigschwellig, findet oft in Einzelgesprächen statt und konzentriert sich in der Beratung auf die Weitergabe von Lebenserfahrung, Stärkung der Fähigkeit, selbst Lösungen zu finden und unabhängiger zu werden.
Persönliches Budget
Das persönliche Budget für Menschen mit Schwerbehinderung ist eine finanzielle Leistung, die anstelle von Sach-oder Dienstleistungen gezahlt wird. Es ermöglicht eine selbstbestimmte Organisation der benötigten Unterstützung, zum Beispiel für Assistenz, Pflege oder Mobilität. Es kann grundsatzlich für alle Leistungen der Teilhabe beansprucht werden. Dadurch trägt es dem Gedanken der selbstbestimmten und gleichberechtigten Teilhabe behinderter Menschen und dem Wunsch – und Wahlrecht der Leistungsberechtigten Rechnung, denn behinderte Menschen können den Einkauf ihrer benötigten Hilfeleistungen eigenverantwortlich regeln. Sie haben einen Rechtsanspruch darauf und müssen es beantragen. Das Persönliche Budget wird nur auf Antrag gewährt – die Antragstellung ist immer freiwillig. Der Antrag wird beim zuständigen Leistungsträger gestellt, und die Höhe richtet sich nach dem individuellen Bedarf, der in einer Zielvereinbarung festgelegt wird.
Q
Qualitätsmanagement (QM)
R
Rehabilitation
- Wiederherstellung von Fähigkeiten: Rehabilitation hilft dabei, verlorene Fähigkeiten (körperlich, geistig, kognitiv) wiederzuerlangen.
- Ziel der Selbstständigkeit: Das Hauptziel ist die Ermöglichung eines selbstständigen Lebens durch die Teilhabe am Alltag, Beruf und sozialen Leben.
- Unterstützung nach Beeinträchtigungen: Es werden Maßnahmen ergriffen, um Menschen nach Operationen, Unfällen oder chronischen Erkrankungen zu unterstützen.
- Vielfältige Bereiche: Rehabilitation umfasst medizinische, berufliche und soziale Aspekte, um Schäden und Einschränkungen auszugleichen
- „Hilfe zur Selbsthilfe“: Das Prinzip ist, dem Betroffenen Werkzeuge und Fähigkeiten an die Hand zu geben, mit denen er sich selbst helfen kann, um langfristig positive Effekte zu erzielen.
Rehabilitationsträger
Die Rehabilitationsträger (auch: Reha-Träger) sind Institutionen, die gemäß SGB IX die Kosten für die Hilfen und Leistungen zur sozialen, medizinischen oder beruflichen Rehabilitation übernehmen. In Deutschland gibt es mehrere Rehabilitationsträger. Für die Leistungen zur Teilhabe ist kein einheitlicher Träger zuständig, sondern jeder Rehabilitationsträger hat neben seinen sonstigen Aufgaben seinen spezifischen Bereich der Rehabilitation und Teilhabe. Rehabilitationsträger sind dazu verpflichtet, längerfristig erkrankte oder behinderte Menschen umfassend über mögliche Maßnahmen zu informieren und zu beraten. Die Kosten dafür übernimmt der zuständige Reha- Träger, wenn die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind.
Welcher Rehabilitationsträger im Einzelfall der sogenannte leistende Reha- Träger ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab und muss jeweils individuell ermittelt und untereinander geklärt werden ( Zuständigkeitsklärung). Art und Umfang der einzelnen Leistungen zur Teilhabe sind im SGB IX sowie in dem für den jeweiligen Rehabilitationsträger maßgeblichen Sozialgesetzbuch geregelt.
S
Schulbegleiter
Ein Schulbegleiter (auch Integrationshelfer oder Schulassistenz) unterstützt Kinder und Jugendliche mit ( drohender) Behinderung im Schulalltag, um Ihnen den Schulbesuch und die Teilhabe am Unterricht zu ermöglichen.
Hauptaufgaben und Ziele:
- Individuelle Hilfe: Unterstützung bei körperlichen, seelischen oder geistigen Beeinträchtigungen.
- Alltagsbewältigung: Hilfe bei Toilettengängen, Essen, Anziehen oder der Fortbewegung.
- Strukturierung & Soziales: Förderung der Konzentration, Pausenbegleitung, Deeskalation bei Krisen und Förderung von Kontakten zu Mitschülern.
- Selbstständigkeit: Das Ziel ist, dass das Kind so viel wie möglich alleine schafft, die Begleitung ist Hilfe zur Selbsthilfe.
Wichtige Aspekte:
- Finanzierung: Die Schulbegleitung wird meist als Leistung der Eingliederungshilfe über das Sozialamt oder Jugendamt beantragt und finanziert.
- Einsatzort: Regelschulen, Förderschulen, aber auch Kitas oder Hochschulen.
- Abgrenzung: Ein Schulbegleiter ist kein Lehrer oder Lehrassistent und darf nicht den Unterrichtsstoff vermitteln.
Selbstbestimmung
- Freie Entscheidung: Man darf selbst entscheiden, wie man leben möchte, beispielsweise bei der Wahl der Wohnung, des Essens oder der eigenen Beschäftigung.
- Eigenverantwortung: Man übernimmt selbst die Verantwortung für die eigenen Entscheidungen und Handlungen.
- Abgrenzung von Fremdbestimmung: Das Gegenteil von Selbstbestimmung ist Fremdbestimmung, bei der andere oder gesellschaftliche Zwänge Entscheidungen für eine Person treffen.
- Soziale Komponente: Selbstbestimmung findet im sozialen Miteinander statt und bedeutet auch, die Rechte anderer zu achten und in einer Gemeinschaft zu leben.
- Unterstützung zur Entwicklung: Selbstbestimmung ist eine Fähigkeit, die gefördert und weiterentwickelt werden kann, beispielsweise durch die Unterstützung bei der persönlichen Assisten.
Sonderpädagogischer Förderbedarf (Sachsen)
Eltern oder Schulen können diesen Bedarf beantragen. Die Förderung erfolgt inklusiv an Regelschulen oder an Förderschulen, basierend auf einem individuellen Förderplan.
Wichtige Aspekte zum Förderbedarf in Sachsen) :
- Förderschwerpunkte: Zu den Bereichen zählen Lernen, Sprache, emotionale und soziale Entwicklung, geistige, körperliche/motorische Entwicklung, Hören und Sehen.
- Feststellung: Ein sonderpädagogisches Gutachten ist notwendig, das den Bedarf und den geeigneten Lernort (Regel- oder Förderschule) empfiehlt.
- Inklusion: Schüler mit Förderbedarf können an Regelschulen unterrichtet werden, sofern die personellen, räumlichen und sächlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
- Förderschulen: Diese bieten spezialisierte Förderung, wie etwa in den Bereichen Hören oder geistige Entwicklung.
- Verfahren: Das Verfahren umfasst Beobachtungen, Elterngespräche und die Auswertung pädagogischer sowie therapeutischer Berichte.
Sozialleistungsdreieck
Das Sozialleistungsdreieck ist ein Modell zur Darstellung der Rechtsbeziehungen im Sozialrecht. Es beschreibt die Konstellation zwischen drei Akteuren: dem Leistungsberechtigten (z. B. der hilfesuchende Bürger), dem Leistungsträger (z. B. eine Behörde wie das Jugendamt oder die Pflegekasse) und dem Leistungserbringer (z. B. ein Pflegedienst, eine Kita oder eine andere Einrichtung). Der Leistungsträger ist für die Finanzierung zuständig, der Leistungserbringer erbringt die tatsächliche Leistung, und der Leistungsberechtigte erhält die Leistung.
- Leistungsberechtigter: Die Person, die Hilfe benötigt, wie eine pflegebedürftige Person oder ein Kind.
- Leistungsträger: Die öffentliche Stelle, die den Anspruch auf die Leistung anerkennt und die Kosten trägt, wie die Pflegekasse oder das Jugendamt.
- Leistungserbringer: Die Einrichtung oder der Dienstleister, der die Leistung tatsächlich erbringt, oft im Auftrag des Leistungsträgers
Dieses Dreiecksverhältnis ist im deutschen Sozialrecht weit verbreitet, da die öffentlichen Leistungsträger die Leistungen oft nicht selbst erbringen, sondern dafür private oder freie Träger beauftragen. Ein Beispiel ist die Pflegeversicherung, bei der die Kasse zwar die Kosten für die Grundpflege übernimmt, die Leistung aber durch einen externen Pflegedienst erbracht wird.
T
Teilhabe
- Berufliche Teilhabe: Unterstützung bei der Berufsorientierung und Ausbildung, um einen Arbeitsplatz zu finden.
- Bildungsteilhabe: Finanzielle Unterstützung, damit Schülerinnen und Schüler am Schulleben teilnehmen können, zum Beispiel durch die Übernahme von Kosten für das Mittagessen oder Nachhilfe.
- Soziale Teilhabe: Ermöglichung der Teilnahme an kulturellen Veranstaltungen, Sport und Freizeitaktivitäten.
Teilhabeplan
Ein Teilhabeplan ist ein Dokument, das alle benötigten Hilfen und Unterstützungen für Menschen mit Behinderungen festhält, um deren Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Er wird erstellt, wenn verschiedene Leistungen von unterschiedlichen Stellen oder aus verschiedenen Gruppen erforderlich sind. Ziel ist es, diese Hilfen aufeinander abzustimmen und die Unterstützung „wie aus einer Hand“ zu organisieren.
Was wird im Teilhabeplan festgehalten?
- Individueller Bedarf: Was der Mensch konkret benötigt (z. B. Hilfsmittel, Unterstützung durch Pflege oder Therapie).
- Teilhabeziele: Was der Mensch erreichen möchte.
- Zuständige Träger: Welche Ämter oder Organisationen für welche Leistungen verantwortlich sind.
- Umsetzung der Leistungen: Wie und durch wen die Hilfen erbracht werden sollen.
Wer ist beteiligt?
- Der Mensch mit Behinderung: Er ist der zentrale Ansprechpartner, hat das Recht auf Information und muss bei der Erstellung mitwirken.
- Leistungsträger: Dazu gehören verschiedene Ämter, wie die gesetzliche Krankenkasse, die Rentenversicherung, die Agentur für Arbeit und die Eingliederungshilfe.
- Weitere Beteiligte: Je nach Bedarf können auch andere Dienste oder Einrichtungen einbezogen werden.
Wie wird der Teilhabeplan erstellt?
- Der Prozess kann mit einem Antrag bei einem Träger beginnen, der dann das Teilhabeplanverfahren einleitet.
- Ein Teilhabeplankonferenz kann einberufen werden, bei der alle zuständigen Stellen und der Betroffene zusammensitzen, um den Plan gemeinsam zu erarbeiten.
- Der Betroffene hat das Recht, den Plan einzusehen oder eine Kopie zu verlangen.
U
Unterstützte Beschäftigung
- Betriebliche Einarbeitung: Unterstützung durch Job-Coaches, die direkt am Arbeitsplatz helfen.
- Sozialpädagogische Begleitung: Beratung und Unterstützung von Kollegen im Betrieb.
- Krisenintervention: Gelegentliche oder dauerhafte psychosoziale Betreuung, je nach Bedarf.
Unterstützte Kommunikation
Unterstützte Kommunikation (UK) ist eine Methode, die Menschen hilft, die nicht sprechen können oder deren Lautsprache stark eingeschränkt ist, um sich mit anderen zu verständigen. Sie kombiniert körpereigene Mittel wie Mimik und Gestik mit externen Hilfsmitteln wie Bildkarten, Symbolen, Tastern oder Tablets mit Sprachprogrammen. Das Ziel ist, die kommunikativen Fähigkeiten zu erweitern und die Teilhabe am Leben zu fördern, indem sie die Kommunikation ergänzt oder ersetzt.
Arten der Unterstützung
- Körpereigene Methoden: Hierbei werden die natürlichen Fähigkeiten des Körpers genutzt.
- Mimik, Blickkontakt und Gesten
- Körperbewegungen und Zeigebewegungen
- Individuelle Gebärden oder das Fingeralphabet
- Körperfremde Methoden: Hierbei werden externe Hilfsmittel verwendet.
- Bildbasierte Hilfsmittel: Fotos, Bildkarten, Symbole oder Schrift
- Technische Hilfsmittel:
- Sprachausgabegeräte (Talker): Geräte mit vorformulierten Sätzen oder der Möglichkeit, durch Auswahl von Symbolen eigene Sätze zu bilden
- Taster: Tasten, die mit einer Sprachausgabe oder anderen Geräten (z.B. Licht, Mixer) verbunden sind
- Tablets mit Sprachapps: Software auf iPads oder anderen Tablets, um die Kommunikation zu unterstützen
- Augensteuerung: Steuerung von Computern oder Geräten durch Blickbewegungen, um Eingaben zu machen.
V
Versorgungsamt
W
Werkstatt für behinderte Menschen – WfbM
- Ziel: Sie sollen Menschen mit Behinderungen ermöglichen, am Arbeitsleben teilzuhaben, auch wenn eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aufgrund der Art oder Schwere der Behinderung nicht möglich ist.
- Angebot: WfbMs bieten sowohl berufliche Bildungsangebote als auch dauerhafte Beschäftigungsmöglichkeiten.
- Struktur: Die Einrichtungen sind in verschiedene Bereiche gegliedert, wie beispielsweise einen Eingangs-, Berufsbildungs- und Arbeitsbereich.
- Arbeitsbedingungen: Die dort beschäftigten Menschen erhalten eine Vergütung, die in der Regel niedriger ausfällt als der Mindestlohn auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, obwohl hierzu aktuelle Diskussionen und rechtliche Entwicklungen bestehen.
- Integration: WfbMs können auch als Sprungbrett dienen. Sie unterstützen Beschäftigte, die Fähigkeit zu erlangen, auf Außenarbeitsplätzen direkt in Unternehmen zu arbeiten und sich so dem allgemeinen Arbeitsmarkt anzunähern.
Wunsch- und Wahlrecht
Was das Wunsch- und Wahlrecht beinhaltet:
- Wahl der Einrichtung: Sie können sich eine bestimmte Rehabilitationsklinik, eine Pflegeperson oder ein Betreuungsangebot aussuchen, anstatt sich an vorgegebene Listen zu halten.
- Persönliche Berücksichtigung: Der Kostenträger muss Ihre persönliche Lebenssituation, Ihre Neigungen sowie religiöse und weltanschauliche Bedürfnisse berücksichtigen.
- Reha-spezifische Aspekte: Bei der Wahl einer Rehaklinik sind die Behandlungsschwerpunkte, die Spezialisierung auf Ihr Krankheitsbild, die Möglichkeit zur Abdeckung von Nebendiagnosen und die Umgebung des Standortes relevant.
- Formulierung der Wünsche: Sie können Ihre Wünsche im Antrag äußern, beispielsweise indem Sie bis zu drei Wunschkliniken angeben.
- Die gewählte Einrichtung muss für die entsprechende Indikation oder Leistung geeignet sein.
- Die Einrichtung muss über einen Versorgungsvertrag mit dem Kostenträger verfügen.
- Es darf nicht zu unverhältnismäßigen Mehrkosten kommen.
- Der Kostenträger prüft, ob die Wünsche erfüllbar sind, z. B. in Bezug auf die Erreichbarkeit und freie Plätz
Z
Zuständigkeitserklärung
Inklusionsberater Sachsen EUTB
c/o Auto-Union Chemnitz e.V.
Wiesenufer 8, 09123 Chemnitz