Wörterbuch

A

Assistenz

Eine Assistenz in der Eingliederungshilfe unterstützt Menschen mit Behinderung dabei, ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu führen, indem sie bei der Bewältigung alltäglicher Aufgaben hilft, ohne die Person zu ersetzenZu den Aufgaben gehören die Hilfe bei der Haushaltsführung, der Tagesstrukturierung, der Freizeitgestaltung und der Gesundheitsvorsorge. Zudem unterstützen sie bei der Arbeit und Ausbildung sowie bei der Gestaltung sozialer Kontakte und der persönlichen Lebensplanung. 

Assistenzleistungen

Assistenzleistungen unterstützen Menschen mit Behinderungen dabei, ein selbstbestimmtes Leben zu führen, indem sie bei alltäglichen Aufgaben, der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und der persönlichen Lebensplanung helfen. Die Unterstützung kann je nach Bedarf von der Begleitung bis zur vollständigen Übernahme von Tätigkeiten reichen, beispielsweise im Haushalt, bei der Körperpflege, in der Freizeit, im Bildungs- und im Berufsbereich. Die Leistungen können als Dienstleistung (Sachleistung) oder als „Persönliches Budget“ in Form von Geldleistungen bezogen werden, um die Assistenz selbst zu organisieren. 

Arbeitsassistenz

Eine Arbeitsassistenz unterstützt Menschen mit Behinderung dabei, ihre Arbei zu erledigen, indem sie behinderteungsbedingte Nachteile ausgleicht, ohne die Kernarbeit zu übernehmen. Typische Aufgaben können das Anreichen von Werkzeugen, das Vorlesen von Texten oder das Übersetzen in Gebärdensprache sein. Darüber hinaus berät und begleitet sie bei der Jobsuche, der Einarbeitung und der Sicherung eines bestehenden Arbeitsplatzes und unterstützt Arbeitgeber bei der Gestaltung eines passenden Arbeitsumfeldes. 

B

Barrierefreiheit

Barrierefreiheit heißt, dass Gebäude und öffentliche Plätze, Arbeitsstätten und Wohnungen, Verkehrsmittel und Gebrauchsgegenstände, Dienstleistungen, Kommunikationsmittel und Freizeitangebote so gestaltet werden, dass sie für alle ohne fremde Hilfe zugänglich sind.

Bedarfsermittlung

Die Bedarfsermittlung in der Eingliederungshilfe ist ein Prozess, bei dem der individuelle Unterstützungsbedarf eines Menschen mit Behinderung festgestellt wird. Dieser Prozess ist ein zentraler Schritt des Gesamtplanverfahrens nach dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) und basiert auf der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF). Dabei werden die Wünsche, Ziele und Lebensvorstellungen der Person selbst ermittelt, um einen passgenauen, individuellen Leistungsplan zu erstellen. 

Behindertengleichstellungsgesetz – BGG

Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) ist ein Bundesgesetz, das die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen regelt und Benachteiligung verhindern soll. Es verpflichtet Behörden des Bundes und Ämter, die Bundesrecht ausführen, zur Barrierefreiheit in ihren Einrichtungen, beispielsweise bei Gebäuden und Online-Angeboten. Wesentliche Ziele sind die Beseitigung von Benachteiligungen, die Gewährleistung der gleichberechtigten Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen. 

Behinderung

Eine Behinderung beschreibt eine langfristige , mindestens 6 Monate anhaltende,  körperliche, seelische, geistige Benachteiligung oder Sinnesbeeinträchtigung, die die Teilhabe an der Gesellschaft erschwert. Der Begriff „Behinderung“ betont durch das soziale Modell der Behinderung stärker die Wechselwirkung der Beeinträchtigung mit gesellschaftlichen Barrieren. Die bevorzugte und respektvollere Bezeichnung ist „Menschen mit Behinderung“.

Bundesteilhabegesetz – BTHG
Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) ist ein Gesetz, das die Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen stärken soll. Es wurde in vier Stufen zwischen 2017 und 2023 umgesetzt und sieht unter anderem vor, dass Menschen mit Behinderungen mehr von ihrem Einkommen und Vermögen behalten dürfen, wenn sie Eingliederungshilfe beziehen. Wichtige Ziele sind zudem die Entlastung der Kommunen und eine stärkere Ausrichtung der Leistungen an den individuellen Bedürfnissen der Betroffenen. 
 
Budget für Arbeit
Das „Budget für Arbeit“ ist eine Leistung der Eingliederungshilfe, die Menschen mit Behinderungen eine Alternative zur Beschäftigung in Werkstätten bietet, indem sie die Integration auf den allgemeinen Arbeitsmarkt fördert. Es besteht aus einem Lohnkostenzuschuss für Arbeitgeber (bis zu 75% des Lohns) und Unterstützungsleistungen wie Anleitung und Begleitung für den Beschäftigten. Diese Leistung soll den Übergang auf den regulären Arbeitsmarkt erleichtern und die Teilhabechancen verbessern. 

 

E

Eingliederungshilfe

Die Eingliederungshilfe ist eine Sozialleistung, die Menschen mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohten Menschen hilft, gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen und ein selbstbstimmtes Leben zu führen. Sie unterstützt durch Leistungen wie Schulbegleitung, Hilfsmittel, Unterstützung beim Wohnen oder bei der Arbeit. Zuständig ist die Eingliederungshilfe nur, wenn andere Leistungsträger wie die Kranken- oder Rentenversicherung nicht vorrangig zuständig sind. 

Empowerment

Empwoerment bedeutet wörtlich „Selbstermächtigung“ oder  „Befähigung“ und beschreibt einen Prozess, bei dem Menschen oder Gemeinschaften gestärkt werden, um mehr Kontrolle über ihr Leben zu erlangen und ihre eigenen Entscheidungen zu treffen. Es zielt darauf ab, Selbstvertrauen aufzubauen, die eigenen Stärken zu erkennen und Fähigkeiten zu entwickeln, um selbstständig und selbstbestimmt handeln zu können. Der Begriff stammt ursprünglich aus der Sozialarbeit und Psychologie und findet heute in vielen Bereichen wie der Gesundheitsförderung, Jugendhilfe und Unternehmensorganisation Anwendung.

Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung – EUTB®

EUTB® steht für Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung und ist ein kostenloses Beratungsangebot für Menschen mit (drohenden) Behinderungen sowie deren Angehörige in rund 500 Beratungsstellen in ganz Deutschland. Die Beratung findet unabhängig von Leistungsträgern statt und unterstützt bei Fragen rund um Rehabilitation und Teilhabe, wie zum Beispiel zu Assistenzleistungen, Hilfsmitteln oder dem persönlichen Budget. Ziel ist es, die Selbstbestimmung der Betroffenen zu stärken. Viele Berater sind selbst von Behinderung betroffen und beraten andere Betroffene nach dem Prinzip „Betroffene beraten Betroffene“ Die EUTB®-Beratenden unterstützen in allen Fragen rund um Rehabilitations- und Teilhabeleistungen. Dabei sollen Ratsuchende durch die Beratung empowert werden, selbstbestimmte Entscheidungen für sich zu treffen. Rechtsberatung wird in den EUTB®-Angeboten nicht durchgeführt. Auch eine Begleitung im Widerspruchs- oder Klageverfahren kann nicht geleistet werden.
 

G

GdB – Grad der Behinderung

GdB steht für Grad der Behinderung und ist eine Maßeinheit, die den Schweregrad einer Behinderung angibt. Er wird in Zehnerschritten von 20 bis 100 festgelegt und beziffert die körperlichen, geistigen, seelischen und sozialen Auswirkungen einer Beeinträchtigung im Alltag. Ein GdB von mindestens 50 definiert eine Schwerbehinderung. Der GdB muss bei der zuständigen Behörde (Versorgungsamt oder Amt für soziale Angelegenheiten) beantragt werden, um offiziell anerkannt zu werden. Der GdB wird nicht einfach nach Diagnosen vergeben, sondern nach den tatsächlich vorliegenden Einschränkungen im täglichen Leben. Ein anerkannter GdB kann zu verschiedenen Nachteilsausgleichen führen, welche vom Grad der Behinderung abhängt, wie zum Beispiel steuerlichen Vorteilen oder der Möglichkeit, einen Schwerbehindertenausweis zu erhalten, wenn der GdB bei mindestens 50 liegt. 

Gesamtplan
Ein Gesamtplan nach dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) ist ein schriftliches Dokument, das die individuellen Ziele und den Bedarf eines Menschen mit Behinderung festhält und alle notwendigen Unterstützungsleistungen von verschiedenen Leistungsträgern koordiniert. Er dient der Steuerung, Dokumentation und Kontrolle des Teilhabeprozesses, ist aber spezifisch für die Eingliederungshilfe und wird in der Regel alle zwei Jahre überprüft. Der Gesamtplan wird in enger Zusammenarbeit mit dem Leistungsberechtigten erstellt und berücksichtigt alle Lebensbereiche. Das Verfahren beginnt, sobald eine Person Leistungen der Eingliederungshilfe beantragt. Der Träger der Eingliederungshilfe ist für die Erstellung des Gesamtplans verantwortlich. Die leistungsberechtigte Person wird in allen Phasen des Verfahrens beteiligt, auf Wunsch auch mit einer Person ihres Vertrauens. Der Gesamtplan wird regelmäßig überprüft und fortgeschrieben, spätestens nach zwei Jahren. 

H

Hilfsmittel

Hilfsmittel sind Gegenstände, die den Erfolg einer Behandlung sichern, einer drohenden Behinderung vorbeugen oder eine bestehende Behinderung ausgleichen. Sie reichen von technischen Geräten wie Prothesen, Rollstühlen und Hörgeräten über orthopädische Produkte wie Einlagen bis hin zu alltäglichen Hilfen wie Greifhilfen, Badehilfen oder spezialisierten Inkontinenzartikeln. Diese Hilfsmittel sollen Menschen mit Behinderungen den Alltag erleichtern und die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben ermöglichen. Die meisten Hilfsmittel benötigen eine ärztliche Verordnung, um erstattet zu werden. Die Kosten werden in der Regel vom zuständigen Leistungsträger wie der Krankenkasse oder der Agentur für Arbeit übernommen. Hilfsmittel sind keine allgemeinen Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens, auch wenn manche Krankenkassen unter bestimmten Umständen Kosten für spezielle Anpassungen an PCs übernehmen können.

I

ICF / ICD

ICF und ICD sind Klassifikationssysteme (Werkzeuge, um Dinge zu ordnen und zu sortieren) der Weltgesundheitsorganisation (WHO), die unterschiedliche Aspekte der Gesundheit beschreiben. Beide Systeme ergänzen sich, um ein umfassendes Bild der Gesundheit zu liefern. 
Der ICF beschreibt die Folgen und Auswirkungen einer Krankheit in Bezug auf die Körperfunktionen, Aktivitäten und Teilhabe am Leben. Er dient dazu, individuelle Einschränkungen und Ressourcen zu beurteilen und ist ein wichtiges Werkzeug in der Rehabilitation und Therapie.
Der ICD dient der einheitlichen Benennung und Kategorisierung von Krankheiten, Diagnosen und Todesursachen. Jede Krankheit bekommt eine Nummer. So können Ärzte die Krankheit ganz einfach finden und darüber sprechen.
 

Inklusionsberater Sachsen EUTB
c/o Auto-Union Chemnitz e.V.
Wiesenufer 8, 09123 Chemnitz